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März 02/1999
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DEMOKRATIEBEWEGUNG IN CHINA UNTERSTÜTZEN

Dialog schließt Kritik nicht aus

(mr) Ein auf verschiedenen Ebenen mit der Volksrepublik China geführter Dialog schließt eine Kritik an der Situation der Menschenrechte in diesem Land nicht aus. Das betonte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Gerd Poppe (Bündnis 90/Die Grünen), am 10. Februar im Menschenrechtsausschuß.

China sei eine Gesellschaft im Umbruch, in der es nicht nur "Hardliner" gebe. Deshalb sei es notwendig, die dortige Demokratiebewegung zu unterstützen. Mit Blick auf die im März/April in Genf tagende Menschenrechtskonferenz (MRK) der Vereinten Nationen erklärte er, die Bundesregierung werde deshalb bei der Frage einer Resolution gegenüber China "offensiv" bleiben. In seinen Ausführungen ging Poppe auch auf den EU­China­Dialog ein, dessen letztes Treffen am 8. und 9. Februar in Berlin war. Dieser habe darunter gelitten, daß die deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGO) dem Treffen ferngeblieben seien, da sie nicht bereit seien, "einen Dialog um des Dialogs willen" zu führen. Er könne diese Argumentation verstehen, so Poppe, zumal sich China in den letzten Jahren nicht bewegt habe und Themen wie willkürliche Verhaftung, Arbeitslager, exzessive Anwendung der Todesstrafe und das Tibet­Problem seit Jahren unverändert auf der Tagesordnung stünden.

Zu seiner zukünftigen Politik als Menschenrechtsbeauftragter legte Poppe dar, einige der Themen seien sicherlich ressortübergreifend. Zu nennen seien dabei insbesondere die Entwicklungspolitik, die Wirtschaftspolitik und die Flüchtlings­ bzw. Asylpolitik. Es müsse darüber nachgedacht werden, den Menschenrechtsbegriff im Sinne der Opfer zu erweitern. Eine Anerkennung als Asylbewerber aufgrund staatlicher Verfolgung reiche nicht aus. In Staaten wie zum Beispiel Afghanistan gebe es zwar keine direkte staatliche Unterdrückung, die Verfolgung durch die in vielen Gebieten vorherrschenden Taliban habe aber dieselbe Wirkung.

Die CDU/CSU gab zu bedenken, daß Deutschland ein anderes Rechtssystem habe als andere Staaten, die auch nichtstaatliche Verfolgung als Fluchtursache anerkennen. In solchen Staaten habe ein erweiterter Menschenrechtsbegriff auch andere Konsequenzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902063b
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