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Februar 02/2001
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PLENARBESCHLUSS

Maßnahmen gegen BSE können durch Verordnung getroffen werden

(lw) Auf Empfehlung des Agrarausschusses hat der Bundestag am 15. Februar das von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher, tierkörperbeseitigungsrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der BSE-Bekämpfung (BSE-Maßnahmengesetz – 14/5219) in der vom Ausschuss geänderten Fassung beschlossen.

Das Gesetz sieht vor, die Ermächtigungen insbesondere des Verfütterungsverbotsgesetzes, aber auch des Tierkörperbeseitigungs- und des Tierseuchengesetzes zu erweitern. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, sowohl die bisherigen Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft vollständig in nationales Recht umzusetzen als auch – im Bedarfsfall – weitere zum Schutz vor BSE notwendig werdende Regelungen durch Verordnung treffen zu können.

Schnelle Reaktion durch Verordnungen

In der Begründung heißt es, die jüngsten Ereignisse hätten gezeigt, dass schnelle Reaktionen in Bezug auf neue Entwicklungen erforderlich seien. Deshalb empfehle es sich nicht, die notwendigen Bestimmungen unmittelbar im Gesetz selber zu treffen. Vielmehr sei der Weg über Verordnungen, die auf einer ausreichenden Ermächtigung beruhen, vorzuziehen.

Durch Ergänzung des Verfütterungsverbotsgesetzes beispielsweise soll es nach dem vorliegenden Entwurf ermöglicht werden, durch Rechtsverordnung Regelungen über das Herstellen, Behandeln, Verwenden, Inverkehrbringen, das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Ein- und Ausfuhr proteinhaltiger Erzeugnisse und Fette, Regelungen über das Verfahren der Herstellung und der Kennzeichnung mit Warnhinweisen oder die Zulassung bzw. Registrierung herstellender oder verarbeitender Betriebe durch Rechtsverordnung zu treffen. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, die Befugnisse der Länder für die Durchführung des Verfütterungsverbotsgesetzes zu präzisieren, für den Fall von Verstößen gegen das Gesetz Straftatbestände zu schaffen und die Ordnungswidrigkeitentatbestände zu erweitern.

Ferner soll nach dem Willen der Koalition mit einer Änderung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes der Aufgabenbereich der Tierkörperbeseitigungsanstalten auch auf das endgültige Beseitigen von Tierkörpern und Tierkörperteilen, etwa durch Verbrennen, ausgedehnt werden. Durch Änderung des Tierseuchengesetzes sollen darüber hinaus die Rechtsgrundlagen für Maßnahmen zur Abwehr von Seuchengefahren für Tierbestände so erweitert werden, dass diese Maßnahmen auch getroffen werden können, wenn dies der Vorsorge für die menschliche Gesundheit dient. Daneben wird im Entwurf eine Änderung der Zusatzabgabenverordnung vorgeschlagen. Damit solle zur Milderung der Folgen bei einem bestätigten BSE-Fall den betroffenen Milcherzeugern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Milchquote zeitweilig anderen zu überlassen.

Tötung von Rindern kann angeordnet werden

Mit einem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag wurde im Entwurf verdeutlicht, dass zum einen so genannte Eilverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates nur bei Gefahr im Verzuge oder soweit dies zur unverzüglichen Umsetzung von EG-Recht erforderlich ist, erlassen werden können. Zum anderen wurde klargestellt, dass Rechtsverordnungen nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes dazu ermächtigen, im Falle des Ausbruchs von BSE die Tötung von Rindern anordnen zu können.

Ein zusätzlicher Paragraf im Tierkörperbeseitigungsgesetz soll ferner ermöglichen, durch Rechtsverordnung Produkte der Tierkörperbeseitigungsanstalten (insbesondere Tiermehl) vom Inverkehrbringen, vom innergemeinschaftlichen Handel sowie von der Ein- oder Ausfuhr ganz oder teilweise auszuschließen.

Auf Verlangen der Union wurde im Verlauf der Beratungen weiter klargestellt, dass die Milchquotenregelung für jeden gelten soll, dessen Bestand durch Maßnahmen aufgrund des Tierseuchengesetzes wegen BSE betroffen ist.

Kritik übten die Oppositionsfraktionen am überstürzten Gesetzgebungsverfahren. Auch wurden die Verordnungsermächtigungen als zu weitgehend bezeichnet. Damit sei eine parlamentarische Kontrolle nicht mehr möglich, wodurch existenzielle parlamentarische Rechte ausgehöhlt würden. Ebenso sei die Finanzierung der Folgekosten nicht geregelt. Bemängelt wurden auch die nicht realisierbaren Nulltoleranzen für tierische Eiweiße bei Futtermitteln.

F.D.P. lehnt Bestandstötung ab

Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde betont, dass sie künftig ein "oberflächliches Durchpeitschen" so wichtiger Gesetzesvorhaben nicht mehr einfach hinnehmen werde. Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf wollte sie als Angebot zur kritisch-konstruktiven Begleitung im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes und des Erhalts einer vielfältigen mittelständischen Landwirtschaft verstanden wissen.

Die F.D.P.-Fraktion lehnte die Bestandstötung bei einem bestätigten BSE-Fall ab und forderte stattdessen die Kohortentötung nach dem Schweizer Modell, das auch die Anonymität der betroffenen Betriebe beinhaltet. Von der PDS-Fraktion wurde das Gesetz im Ansatz begrüßt, jedoch als nicht weitgehend genug bezeichnet.

Die Koalitionsfraktionen unterstrichen, dass mit dem Gesetz die Möglichkeit für ein bundeseinheitliches Vorgehen zur BSE-Bekämpfung eröffnet werde. Die vorgesehenen Ermächtigungen seien zugunsten eines schnellen Handelns unerlässlich. Die Priorität für vorsorgenden Verbraucherschutz dürfe nicht gefährdet werden. Was die Kritik an der fehlenden Finanzierungsregelung betreffe, so hätten die Bundesländer ihre Zustimmung ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass diese Frage im Gesetz nicht geregelt werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102019
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