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Februar 02/2001
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Antrag zu Tarifrecht zurückgewiesen

(as) Die F.D.P. ist am 8. Februar mit einem Antrag zur Reform des Tarifrechts und des Betriebsverfassungsgesetzes ( 14/5214) am Votum der anderen Fraktionen gescheitert. Mit der Initiative sollte das Tarifvertragsgesetz so geändert werden, dass der Tarifvertrag die Beschäftigungserhaltung und -förderung zu beachten habe. Außerdem sollten in Zukunft alle Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene zwischen Unternehmen und Belegschaftsvertretung unter bestimmten Umständen möglich sein.

Die SPD führte in der Ausschussdiskussion ( 14/5214) an, die Tarifverträge seien nicht schuld an der Arbeitslosigkeit. Gesetzliche Öffnungsklauseln verlagerten die Auseinandersetzung nur auf die Betriebsebene. Damit würde die Tarifautonomie als wesentlicher Bestandteil der Demokratie ihrer Funktion enthoben. Auch die CDU/CSU betonte, an den Grundsätzen der Tarifpartnerschaft dürfe nicht gerüttelt werden. Diese seien ein hohes soziales und gesellschaftliches Gut. Jede Modifikation müsse die Tarifautonomie beachten und gleichzeitig beschäftigungssichernde Standortvereinbarungen zulassen. Die Bündnisgrünen hielten den Antrag in vielen Punkten für falsch. Es gebe eine Zunahme an neuen Beschäftigungsverhältnissen und der Arbeitsmarkt entwickele sich eindeutig positiv. Die PDS lehnte nach eigenen Worten eine Demontage des deutschen Tarifsystems ab. Die Behauptung, das Tarifsystem treffe nicht zu, sei nicht richtig, da es Härtefallklauseln für den drohenden Fall von Insolvenzen gebe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102048b
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