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Februar 02/2001
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UNTERRICHTUNG

Im Jahr 1999 wurden weniger Berufskrankheiten anerkannt

(ge) 1999 wurden insgesamt 19.402 Anträge auf Berufskrankheiten anerkannt, 6,4 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hervor ( 14/5058). Der Unterrichtung zufolge sind Lärmschwerhörigkeit (7.039), durch Einatmen von Asbeststaub hervorgerufene Staublungenerkrankungen (4.103) und Hauterkrankungen (1.735) die wesentlichen Berufskrankheiten.

Auch die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sind gegenüber 1998 um 2,4 Prozent auf 83.738 zurückgegangen. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle belief sich laut Unterrichtung der Bundesregierung auf 11,56 Millionen (-1,6 Prozent) und die der tödlichen Arbeitsunfälle auf 1.293 (+0,5 Prozent). Die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung blieben mit 23,4 Milliarden DM im Berichtszeitraum annähernd gleich.

Die durch Berufskrankheiten und Berufsunfälle entstandenen volkswirtschaftlichen Kosten entsprächen Schätzungen zufolge einem Produktionsausfall von 79,4 Milliarden DM, also rund zwei Prozent des Bruttonationaleinkommens in Deutschland. Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes hatten laut Unterrichtung mit 26,8 Prozent den höchsten Anteil an den auf Krankheiten zurückzuführenden Ausfalltagen, gefolgt von den Krankheiten der Atmungsorgane mit 16,5 Prozent. Den Angaben zufolge ergab dies zusammengerechnet rund 1,3 Millionen ausgefallene Erwerbsjahre.

Weiter geht aus dem Bericht hervor, dass sich die Zahl der Erwerbstätigen 1999 auf 37,94 Millionen (+1,1 Prozent) belief. Damit hätten so viele Menschen eine Beschäftigung wie seit 1992 nicht mehr. Von den 25,41 Millionen über 55-Jährigen seien 4,9 Millionen Menschen erwerbstätig und bei den 17,31 Millionen unter 20-Jährigen sind es laut Regierung 1,44 Millionen, die einer Beschäftigung nachgehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102051b
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