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07/2001
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ZENSUSVORBEREITUNGS-GESETZ

Bundestag folgt der Empfehlung des Vermittlungsausschusses

(in) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. gegen die PDS bei Enthaltung der CDU/CSU hat der Bundestag am 22. Juni auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Zensusvorbereitungs-Gesetz ( 14/6354) einen Beschluss gefasst.

Danach werden die Stichtage auf den 5. Dezember 2001 und den 31. März 2002 verschoben, die Kostenverteilung entspreche aber weiterhin der Regelung nach dem Bundesstatistikgesetz mit etwa einem Drittel beim Bund und zwei Dritteln bei den Ländern. Der Bundesrat hat der Empfehlung des Vermittlungsausschusses erneut die Zustimmung versagt ( 14/6530). Bereits nach Verabschiedung durch den Bundestag am 18. Mai ( 14/6068) hatte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss angerufen ( 14/6292) und Einwände gegen Fristen und Kosten dargelegt. Der Gesetzentwurf ( 14/5736) sollte der EU-Planung für den vereinbarten europaweiten Zensus entsprechen. Aus Kosten- und Akzeptanzgründen soll keine herkömmliche Befragung aller Einwohner – wie 1987 – erfolgen, sondern durch einen Zensus ermöglicht werden, der sich auf vorhandene Verwaltungsdateien stützt und mit Stichprobenerhebungen gesichert wird. Nun hat die Regierung den Vermittlungsausschuss angerufen ( 14/6531).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107040a
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