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07/2001
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Internet-Kriminalität bekämpfen

(in) Die internationale Dimension der Datennetzkriminalität stellt eine völlig neue Herausforderung für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar. Dies erklärt die Regierung ( 14/6321) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU zum wirksamen Schutz vor Computerattacken ( 14/4173).

Da grenzüberschreitende Kriminalität durch nationale Maßnahmen nur bedingt erfolgreich bekämpft werden könne, bilde die Vorbereitung des Übereinkommens zur Datennetzkriminalität (Draft Convention on Cyber-Crime) auf der Ebene des Europarates einen besonderen Schwerpunkt. Zudem müsse die Wirtschaft vor allem sichere Systeme, Produkte und Komponenten zur technischen Prävention entwickeln und anbieten.

In der nationalen wie auch in der internationalen Zusammenarbeit leisteten so genannte CERTs (Computer Image Repons Teams) Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen oder bei der Schwachstellenanalyse. Darüber hinaus sei eine Task Force "Sicheres Internet" gebildet, um Art und Umfang von Bedrohungen festzustellen und Schäden für die Informationsgesellschaft zu verringern. International besteht laut Antwort beim materiellen Strafrecht punktueller Ergänzungsbedarf.

So sei der unerlaubte Zutritt zu Computersystemen (Hacking), das Ausspähen von Daten und das unbefugte Erfassen und Aufzeichnen von Datenübertragungen neu zu prüfen. Ein möglicher Straftatbestand könne auch das In-Verkehr-bringen von Vorrichtungen oder Programmen sein, die dafür geeignet sind, bestimmte Computerdelikte zu ermöglichen.

Die Kriminalstatistik weise bei der Aufklärung von Computersabotage und Datenveränderung zwischen 1990 und 1999 einen unteren Wert von 30,9 Prozent und einen Höchstwert von 57,6 Prozent aus, während die Aufklärung bei Urheberrechtsverletzungen zwischen 85,8 und 97,2 Prozent erreicht. Insgesamt gebe es keine kontinuierliche Entwicklung, sondern Hoch- und Niedrigwerte stehen teilweise direkt nebeneinander.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107040b
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