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11/2001
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BUNDESKANZLERAMT

Bundesmittel für die Kulturförderung sind noch einmal erhöht worden

(hh) Das Bundeskanzleramt wird im kommenden Jahr über 1,5 Milliarden € (2001: 1,46 Milliarden €) verfügen können. Der Regierungsentwurf sah noch einen Ausgabenansatz von 1,48 Milliarden € vor. Somit wurden die Ausgaben während der parlamentarischen Beratungen um 18,38 Millionen € erhöht.

Die Erhöhungen fallen im Wesentlichen in den Bereich des Kulturbeauftragen der Bundesregierung. So wurde der Zuschuss des Bundes an die "Stiftung für das sorbische Volk" von 7,41 Millionen € auf 8,18 Millionen € erhöht.

Die Zuweisungen zur laufenden kulturellen Aufwendung der Bundesstadt Bonn wurden um 1 Million € auf 26,59 Millionen € angehoben und die Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen in Berlin von 29,92 Millionen € auf 35,04 Millionen €. Die Erhöhung soll zu gleichen Teilen den Berliner Festspielen und dem Haus der Kulturen der Welt zur Verfügung stehen.

Für den deutschen Auslandskanal bei der Deutschen Welle werden im kommenden Jahr 5,13 Millionen € bereit gestellt. Darüber hinaus sind Verpflichtungsermächtigungen von 15,34 Millionen € veranschlagt.

Einzelplan 04 - Bundeskanzler und Bundeskanzleramt

Eine Verpflichtungsermächtigung von 63,91 Millionen € hat der Deutsche Bundestag zur Förderung von Kunst und Kultur gesamtstaatlicher Bedeutung über die Bundeskulturstiftung zur Verfügung gestellt ( 14/6800– Epl. 04, 14/7303, 14/732114/7323).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111023a
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