Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 12/2001 >
12/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ANHÖRUNG

Gewerkschaften stimmen gegen Bandbreiten bei der Bezahlung

(in) Der Beamtenbund und Tarifunion (DBB), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) haben in einer Anhörung am 13. Dezember die Schaffung von Bandbreiten als leistungsbezogenes Anreizsystem abgelehnt.

Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Besoldungsstruktur ( 14/6390) und zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform ( 14/3458) hervor.

Dabei erteilt der DBB allen Dezentralisierungsbestrebungen bei der Besoldung eine uneingeschränkte Absage. Vergleichbare Dienstposten seien bei gleicher Tätigkeit, gleicher Leistung, gleicher Verantwortung und gleicher Arbeitslast bundesweit gleich zu bewerten. Zur Fortentwicklung des Besoldungsrechts könnte sich der DBB aber vorstellen, die Grundgehaltssätze zu straffen, eine sachgerechte Verzahnung zwischen den Laufbahngruppen zu schaffen und die Vermögensbildung im öffentlichen Dienst zu verbessern.

Der Wegfall des Verheiratetenzuschlages trifft laut DGB vor allem untere Besoldungsgruppen, Beamtenanwärter, Lehramtsanwärter, Teilzeitbeschäftigte und Familien mit Kindern. Dagegen fordert der DGB, die Stellenobergrenzen "endlich" abzuschaffen. Statt Bandbreiten einzuführen und den Verheiratetenzuschlag zu streichen, wäre die Entfernung der Stellenobergrenzen beim Besoldungsrecht eine Maßnahme, die den Namen Reform verdiene. Auch ver.di lehnt Bandbreiten ab und setzt sich für ersatzlose Abschaffung der Stellenobergrenzen ein. Beim Familienzuschlag sei jede einseitige beamtenrechtliche Regelung abzulehnen, die auf andere Tarifbereiche präjudizierend wirke.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112036b
Seitenanfang
Druckversion