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12/2001
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GESETZ VERABSCHIEDET

Anwaltsgebühren und Justizkosten werden in Berlin vereinheitlicht

(re) Der Bundestag hat am 14. Dezember einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Aufhebung der für Kostengesetze nach dem Einigungsvertrag geltenden Ermäßigungssätze für die neuen Länder angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses vom 12. Dezember ( 14/7817). SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS stimmten für die Initiative, CDU/CSU und FDP dagegen.

Gleichzeitig wurde ein Antrag der FDP-Fraktion ( 14/3485), die "doppelte Benachteiligung" für die Rechtsanwälte in den neuen Ländern zu beenden, mit dem Mehrheit von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum von FDP und PDS abgelehnt.

Der Einigungsvertrag hatte für die neuen Länder einen Abschlag für Justizgebühren und -entschädigungen vorgesehen, der zunächst 20 Prozent betrug und inzwischen auf 10 Prozent abgesenkt wurde.

Seit Anfang 2000 gilt in allen Bundesländern, dass Rechtsanwälte aus ganz Deutschland in allen Amts- und Landgerichten zugelassen werden können. Durch den Ermäßigungssatz wären die ostdeutschen Rechtsanwälte belastet worden, weil sie für die gleiche Arbeit weniger erhalten hätten als ihre West-Kollegen.

Das Gesetz beseitigt nun den Abschlag für Berlin, wo er laut Bundesrat die Niederlassungsfreiheit der Rechtsanwälte behindert hat. Die Verlegung einer Kanzlei nach Ost-Berlin sei nur möglich gewesen, so die Länderkammer, wenn Einnahmeverluste in Kauf genommen worden seien.

Der Rechtsausschuss hatte die Regierung in einer einstimmigen Entschließung gebeten, mit den Ländern zu prüfen, ob die Ermäßigungssätze für Justizkosten und Rechtsanwaltsgebühren stufenweise aufgehoben werden können.

Die CDU/CSU hatte ausgeführt, der Entwurf beinhalte eine Abkehr vom Einigungsvertrag. Diesem liege die Auffassung zu Grunde, dass Rechtsanwälte, deren Verdienst sich auf Grund einer vom Staat festgesetzten Gebührenordnung berechnet, nicht besser gestellt sein sollten als Beschäftigte im öffentlichen Dienst, deren Gehälter im Osten einem Abschlag unterliegen. Wolle man dies ändern, müsse dies flächendeckend für alle neue Länder geschehen. Die "Insellösung" für Berlin verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Auch die Koalitionsfraktionen waren der Ansicht, dass eine Anhebung der Gebührensätze für Rechtsanwälte ohne eine Anhebung der Gehälter im öffentlichen Dienst im Osten dem Einigungsvertrag widerspreche. Keine Bedenken hatten sie jedoch gegen eine Sonderregelung für Ost-Berlin, wo sich der Abschlag besonders investitionshemmend auswirke.

Die FDP hielt die Insellösung nur für Ost-Berlin für nicht zweckmäßig. Einen Änderungsantrag der Fraktion ( 14/7857), den Abschlag in den neuen Ländern insgesamt aufzuheben, lehnten SPD, CDU/CSU und Bündnisgrüne in Plenum und Ausschuss ab, während er von der PDS unterstützt wurde.

Die FDP hatte beklagt, dass ostdeutsche Anwälte nicht nur ein um zehn Prozent reduziertes Honorar hinnehmen müssten, sondern dass im Osten auch die Gegenstandswerte geringer seien.

Die PDS hielt einen Gebührenabschlag nicht mehr für gerechtfertigt und forderte, diese Abschläge generell aufzuheben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112041a
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