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12/2001
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NACH DER VERLÄNGERUNG DER EXKLUSIVLIZENZ

Pflichten der Deutschen Post AG bis Ende 2007 festgeschrieben

(wi) Mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS hat der Bundestag am 13. Dezember den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Postgesetzes ( 14/7093) angenommen. CDU/CSU und FDP stimmten dagegen. Der Ausschuss folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom 12. Dezember ( 14/7820).

Das Gesetz ist eine Folge der Verlängerung der gesetzlichen Exklusivlizenz der Deutschen Post AG um fünf Jahre bis Ende 2007 für die Beförderung von Briefen und adressierten Katalogen mit weniger als 200 Gramm Einzelgewicht sowie inhaltsgleichen Massenbriefsendungen. Regelungen im Postgesetz und

in der Post-Universaldienstleistungsverordnung wurden an die neue Geltungsdauer der Exklusivlizenz angepasst. So wird die Regelung fortgeschrieben, dass bei Versorgungslücken nur die Deutsche Post AG verpflichtet werden kann, diese zu schließen. Verlängert werden ferner das ausschließliche Recht der Deutschen Post AG, hoheitlich herausgegebene Briefmarken zu verwenden, und die Vorgabe, mindestens 12.000 stationäre Postfilialen vorzuhalten.

Einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hatte der Ausschuss mehrheitlich angenommen. Darin wird unter anderem die Pflicht der Deutschen Post AG festgeschrieben, in allen Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern (bisher 4.000 Einwohnern) und in Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen eine Filiale zu unterhalten.

Nicht weiter verlängern

Ein Änderungsantrag der PDS ( 14/7838), das Auslaufen der Gesetzesänderung von Ende 2007 auf Ende 2010 zu verlängern, fand im Plenum keine Mehrheit. Nach Meinung der Fraktion würde der jetzige Beschluss bedeuten, dass die Post AG ab 2008 ein großes Filialsterben einleiten werde. Die 12.000 stationären Einrichtungen dürften deshalb nicht vor 2010 überprüft werden.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde ein Entschließungsantrag der CDU/CSU ( 14/7839) abgelehnt, wonach die Regierung die Regelung ändern sollte, dass Beförderungsentgelte ab einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Briefen trotz marktbeherrschender Stellung der Post AG nicht von der Regulierungsbehörde genehmigt werden müssen. Es sei zu überlegen, so die Union, inwieweit diese Ausnahmeregelung entfallen sollte, um Wettbewerb nicht zu behindern.

Leerzeiten angeben

Im Ausschuss hatte die CDU/CSU auf Stellungnahmen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und der Monopolkommission verwiesen, die sich gegen die Verlängerung der Exklusivlizenz gewandt hatten. Laut SPD muss verhindert werden, dass in den neuen Ländern "weiße Flächen" bei der Versorgung mit Postfilialen entstehen. Auf Briefkästen sollen auch künftig die Leerzeiten angegeben werden müssen. Die FDP erklärte, sie habe für die Verlängerung des Monopols kein Verständnis.

Der Bundestag lehnte am gleichen Tag einen Antrag der FDP ( 14/4417) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 14/7819) ab, wonach die Regulierungsbehörde aufgefordert werden sollte, das Briefporto im Geltungsbereich der befristeten Exklusivlizenz zu senken. SPD, Bündnisgrüne und PDS lehnten das Anliegen ab, die Union stimmte mit der FDP dafür, dass die niedrigeren Portosätze bis Ende 2002 in Kraft bleiben sollten. Zur Begründung hieß es, eine Senkung sei im Interesse der Verbraucher und des Wettbewerbs.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112055b
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