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Europäischer Haftbefehl kommt

Foto: Polizist führt einen Häftling in Handschellen ab
Polizist führt Häftling ab
© dpa
Lupe



Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 29. Juni 2006, das Europäische Haftbefehlsgesetz ( 16/544) verabschiedet. Der so genannte europäische Haftbefehl soll Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinfachen und verkürzen. Das Gesetz, das die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht haben und einen EU-Rahmenbeschluss in nationales Recht umsetzt, regelt die Übergabeverfahren, insbesondere die Auslieferung deutscher Staatsbürger zur Strafverfolgung.

Ein früheres Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen wurde vom Bundesverfassungsgericht im Juli 2005 wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgehoben. Die Verfassungsrichter forderten ein gesetzliches Prüfprogramm bei der Auslieferung Deutscher zur Strafverfolgung und bemängelten, dass eine richterliche Überprüfung von Auslieferungsbewilligungen nicht vorgesehen sei.

Das neue Gesetz enthält die vorgeschlagenen Änderungen. Demnach ist die Auslieferung eines Deutschen unter anderem nur zulässig, wenn grundsätzlich die spätere Rücküberstellung in die Bundesrepublik zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe gesichert ist.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/europ_haft/
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