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Föderalismusreform beschlossen

Namentliche Abstimmung zur Föderalismusreform
Namentliche Abstimmung zur Föderalismusreform
© DBT
Lupe



Der Bundestag hat am Freitag, dem 30. Juni 2006, Änderungen an 20 Artikeln des Grundgesetzes ( 16/813) zugestimmt und ein Föderalismusreform-Begleitgesetz ( 16/814) verabschiedet. Für die Grundgesetzänderungen war eine Zweidrittelmehrheit von 410 Stimmen erforderlich. Diese wurde laut vorläufigem Ergebnis mit 428 Ja-Stimmen von 593 abgegebenen Stimmen erreicht. 162 Abgeordnete stimmten mit Nein, 3 enthielten sich. Die Oppositionsfraktionen hatten verschiedene Anträge eingebracht, die alle abgelehnt wurden.

Mit der Föderalismusreform werden die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu geordnet. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ist die umfassendste Grundgesetzreform seit 1949. Die Staatsreform muss noch im Bundesrat mit einer Zweitdrittelmehrheit verabschiedet werden, um in Kraft treten zu können.

Einer der Kernpunkte der Staatsreform ist es, die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, zu reduzieren. Dem gegenüber werden Zuständigkeiten auf die Länder verlagert, etwa das Besoldungs- und Versorgungsrecht für Landesbeamte und die soziale Wohnraumförderung. Die Länder sind auch für Strafvollzug und Ladenschluss zuständig. Atomenergie und Terrorabwehr sowie Meldewesen und Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland werden Bundessache. Mehr Rechte erhält der Bund auch im Umweltbereich in der Abfallwirtschaft. In Wissenschaft und Forschung an Hochschulen können Bund und Länder bei Vorhaben überregionaler Bedeutung zusammenwirken.


Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/foederalismus/
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