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227/2006
Datum: 27.07.2006
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heute im Bundestag - 27.07.2006

Heroinbehandlung soll auf Schwerstabhängige beschränkt werden

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Heroinbehandlung soll nach Auffassung der Bundesregierung auf Schwerstabhängige beschränkt werden, die nach den herkömmlichen Methoden nicht mehr therapierbar sind. Sie schreibt in ihrer Antwort ( 16/2294) auf eine Kleine Anfrage ( 16/2158) der FDP-Fraktion, aufgrund enger Zugangsvoraussetzungen sei davon auszugehen, "dass nur eine begrenzte Zahl von Abhängigen für diese Behandlung in Betracht kommen wird". Eine Schätzung, wie viele Abhängige eine Heroinbehandlung bekommen würden, sei nicht möglich, da die Zahl der potenziellen Patienten von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung abhänge. Die FDP-Fraktion bezog sich in ihrer Anfrage auf Pläne, die Heroinbehandlung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Zu den Bedingungen für eine Heroinbehandlung zählt die Regierung eine aktuelle Abhängigkeit von Opiaten. Zudem müssten die Patienten seit mindestens drei Jahren abhängig sein. Auch seien zwei erfolglos abgebrochene Behandlungen der Opiatabhängigkeit mit anerkannten Methoden nachzuweisen. Die Bedingungen, die ein Patient für eine Heroinbehandlung zu erfüllen habe, müssten in die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung eingefügt werden, heißt es weiter. Die Vorarbeiten für die gesetzlichen Änderungen - auch des Betäubungsmittelgesetzes - seien vom Bundesgesundheitsministerium bereits geleistet worden. Die Regierung verweist auf die Erfahrungen aus einem Modellprojekt. Danach habe die Heroinbehandlung bei Schwerstabhängigen im Bezug auf den Gesundheitszustand und den Rückgang des illegalen Drogenkonsums zu deutlich besseren Effekten geführt als die herkömmliche Methadonbehandlung. Auch bei der Heroinbehandlung sei ein drogenfreies, selbst bestimmtes Leben das Ziel der Therapie. Das Modellprojekt habe ergeben, dass sich nach einem Jahr Heroinbehandlung rund 30 Prozent der Patienten in einer Methadonsubstitution und knapp zehn Prozent in einer Abstinenzbehandlung befanden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_227/14
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