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15. Wahlperiode
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Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Aufgaben und Arbeit

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, kurz Umweltausschuss genannt, zählt zu den ständigen Ausschüssen des Bundestages, die dieser zu Beginn der derzeitigen 15. Wahlperiode zur Vorbereitung seiner Verhandlungen eingesetzt hat. Bundestagsausschüsse sind vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages. Sie haben insofern die Aufgabe, dem Bundestag zu den ihnen überwiesenen Vorlagen inhaltlich bestimmte Beschlussempfehlungen vorzulegen, können sich darüber hinaus jedoch auch mit anderen Fragen ihres Geschäftsbereichs befassen.

Die Zuständigkeit des Umweltausschusses orientiert sich am Kompetenzzuschnitt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Ihm obliegt daher die federführende Beratung der in den Bundestag eingebrachten Vorlagen zur Umweltpolitik und zu bestimmten, die erneuerbaren Energieträger betreffende Bereiche der Energiepolitik. Hierzu zählen Gesetz- und Verordnungsentwürfe, Anträge der Fraktionen, Unterrichtungen durch die Bundesregierung und durch das Europäische Parlament sowie Richtlinien- und Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission. Zu den ihm federführend überwiesenen Vorlagen formuliert der Umweltausschuss jeweils eine Beschlussempfehlung für das Plenum des Bundestages. Diese wird ergänzt um einen Bericht, der u.a. einen Abschnitt über den Ablauf der Beratungen im Ausschuss einschließlich der Positionen der Minderheitsfraktionen enthält.

Vorlagen mit umweltpolitischem Bezug, die in die federführende Zuständigkeit anderer Ausschüsse fallen, können dem Umweltausschuss zur Mitberatung überwiesen werden. Das Votum des Umweltausschusses wird in diesem Fall dem jeweils federführenden Ausschuss zugeleitet. An der Beratung einer ihm nicht überwiesenen Vorlage kann sich der Umweltausschuss im Benehmen mit dem federführenden Ausschuss gutachtlich beteiligen.

Zu den federführend im Umweltausschuss beratenen Vorlagen zählen die dem Bundestag von der Bundesregierung regelmäßig vorgelegten Berichte zu wesentlichen Problembereichen der Umweltpolitik. Es sind dies u.a. der Umweltbericht (alle vier Jahre), der Bericht über Maßnahmen zur Reduzierung der FCKW-Emissionen im internationalen, EU- und nationalen Bereich (fortlaufend nach Aktualität), der Bericht zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung (jährlich), der Bodenschutzbericht (einmal pro Legislaturperiode) sowie der Bericht zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (alle zwei Jahre).

Auch die Gutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) und des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WGBU) werden dem Umweltausschuss jeweils mit einer Stellungnahme der Bundesregierung als Bundestagsdrucksache vorgelegt.

Der Umweltausschuss tagt in der Regel nicht öffentlich, kann aber beschließen, die Öffentlichkeit zu einzelnen Sitzungen zuzulassen; dies ist insbesondere bei Anhörungen von Sachverständigen und anderen Auskunftspersonen der Fall.

Der Ausschuss hat in der 15. Wahlperiode 33 Mitglieder. Seine Zusammensetzung bemisst sich im Grundsatz nach der Stärke der einzelnen im Bundestag vertretenen Fraktionen. Der Vorsitzende gehört der Fraktion der SPD, sein Stellvertreter der Fraktion der CDU/CSU an.

In der 14. Wahlperiode hat sich der Umweltausschuss in 88 Sitzungen, hierunter neun öffentlichen Anhörungen, insbesondere mit dem Klimaschutz, der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes, der Novellierung des Atomgesetzes zur Beendigung der Kernenergienutzung und mit Einzelfragen des Abfallrechts befasst. Im Vordergrund der klimaschutzpolitischen Beratungen standen das Protokoll von Kioto und dessen Umsetzung in nationales Recht. Zum Abfallrecht wurden dem Umweltausschuss u.a. Rechtsverordnungen zur Altölentsorgung, zur Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle sowie zur Änderung der Verpackungsverordnung federführend überwiesen. Ein erheblicher Teil der dem Umweltausschuss überwiesenen Vorlagen diente der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht. Hierzu zählten u.a. die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien, zum Biozidgesetz, zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Umweltauditgesetzes sowie zur Entsorgung von Altfahrzeugen. Der Umweltausschuss hat sich in der 14. Wahlperiode von der Bundesregierung regelmäßig mündlich oder schriftlich über zur Beratung anstehende Sachverhalte unterrichten lassen. Auf seine Bitte hin wurde er von der Bundesregierung kontinuierlich über die Beratungen des EU-Ministerrats (Umwelt) informiert (Vor- und Ergebnisbericht).

Wie in der vergangenen Legislaturperiode wird auch in der kürzlich begonnenen 15. Wahlperiode das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung Maßstab der Umweltpolitik sein. Gemäß den Koalitionsvereinbarungen der von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragenen Bundesregierung ist u.a. vorgesehen, das nationale Klimaschutzprogramm entsprechend den Anforderungen des Kioto-Protokolls und der innerhalb der Europäischen Union vereinbarten Lastenverteilung fortzuschreiben, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Förderung der erneuerbaren Energien mit dem Ziel einer weiteren Erhöhung ihres Anteils an der Stromerzeugung und am Primärenergieverbrauch fortzuentwickeln, unter Anpassung des Atomgesetzes ein Verfahren zur Auswahl eines Endlagerstandorts für radioaktive Abfälle einzuführen, den vorbeugenden Hochwasserschutz zu verbessern, eine Strategie zur Reduzierung der wachsenden Flächeninanspruchnahme zu entwickeln und die Lärmbeeinträchtigung, insbesondere auch durch Fluglärm, zu verringern.

Tendenziell weiter zunehmen wird die Bedeutung von Vorlagen europäischen Ursprungs; ihr Anteil an den dem Ausschuss überwiesenen Vorlagen lag in der 14. Legislaturperiode bei gut 40 %. Wichtige Beratungsthemen der 15. Wahlperiode werden u.a. die EU-Richtlinie zum Emissionshandel, die Fortentwicklung des europäischen Chemikalienrechts sowie umwelt- und naturschutzrechtliche Fragen der Erweiterung der Europäischen Union sein.

Nachhaltigkeit beinhaltet die Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Belange. Eine nachhaltig orientierte Umweltpolitik hat daher Querschnittscharakter. Sie steht insbesondere an ressortübergreifenden Schnittstellen vor neuen thematischen Herausforderungen und Aufgabenstellungen.

Den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erreichen Sie über die folgende E-Mail-Adresse:

umweltausschuss@bundestag.de

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a15/aufgaben
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