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Wahlen
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1998 Parlamentsreform

grafische Veranschaulichung der Wahlkreisreform
Veranschaulichung der Wahlkreisreform
© DBT

Auf Vorschlag der im September 1995 vom Bundestag eingesetzten Reformkommission zur Verkleinerung des Parlaments, beschließen die Abgeordneten im Oktober 1996 die Zahl der Wahlkreise auf 299 und die Zahl der Abgeordneten um 58 auf 598 zu reduzieren. Allerdings galt diese Änderung erst für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag.

Um das Gewicht der Stimmen in allen Wahlkreisen möglichst gleich zu gestalten, wurden zusätzlich die Vorschriften für den Zuschnitt eines Wahlkreises überarbeitet: So findet eine Neuabgrenzung der Wahlkreise bereits dann statt, wenn in einem Wahlkreis die Bevölkerungszahl um mehr als 15% vom Durchschnitt der sonstigen Wahlkreisbevölkerung abweicht. Beträgt die Abweichung sogar 25%, so muss eine Neuabgrenzung zwingend erfolgen.

Für die Wahl 1998 wurden 29 Wahlkreise neu abgegrenzt. Diese Änderung war nötig, um Veränderungen in der Bevölkerungszahl auszugleichen.
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1998
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