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Wahlgeschichte

Blick in das Wahlsonderstudio des WDR in Köln während der letzten Vorbereitungen am 15. September 1965. Von hier wird das WDR-Zeitgeschehen und die Tagesschau der ARD über die Ergebnisse der Bundestagswahl 1965 berichten.
Bundestagswahl 1965 im Wahlsonderstudio der ARD
© dpa
Lupe



Bundestagsgeschichte ist immer auch Wahlgeschichte. Sechszehnmal waren die Wahlberechtigten bisher dazu aufgerufen, einen Bundestag zu wählen. In der Regel war der Ausgang der Bundestagswahlen auch eine klare Vorentscheidung darüber, wer Kanzler wird und welche Parteien die Regierung bilden werden. Doch gab es auch Überraschungen - so 1969, als nicht die bisherige Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter dem Kanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) erneuert wurde, sondern SPD und FDP noch in der Wahlnacht die Bildung einer sozialliberalen Koalitionsregierung unter Willy Brandt (SPD) vereinbarten.

Und wiederholt kam es während einer laufenden Wahlperiode zu einem Kanzler- oder Regierungswechsel. Dies ist ohne weiteres mit dem Prinzip der repräsentativen Demokratie vereinbar: Das Volk wählt den Bundestag, aber der Bundestag wählt den Kanzler und bestellt damit die Regierung. Die Mitglieder des Bundestages sind "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen", lautet Artikel 38 des Grundgesetzes. Also kann auch kein so genannter Wählerauftrag die Abgeordneten binden. Letztlich kommt es darauf an, wie sich die Parteien und Fraktionen aufgrund eines Wahlausgangs entscheiden. Lediglich der Bundespräsident hat vor der Kanzlerwahl ein Wort mitzureden, indem er dem Bundestag einen Kandidaten vorschlägt. In der Praxis bedeutet dies, dass er mit den Parteien und Fraktionen Gespräche führt und dann denjenigen vorschlägt, der Aussicht hat, vom Bundestag gewählt zu werden.

Über die Ergebnisse der Wahlen zum Bundestag und die Regierungsbildungen gibt die folgende Übersicht Auskunft.

 

1949: 1. Bundestagswahl

Aus dem Wahlkampf mit einem Kopf-an- Kopf-Rennen zwischen den Unionsparteien und der SPD geht die Union mit 31,0 Prozent der Wählerstimmen und 139 Mandaten (+2) als stärkste Fraktion hervor. Die SPD erhält mit 29,2 Prozent Stimmenanteil 131 Mandate (+ 5), die FDP/ DVP mit 11,9 Prozent 52 Mandate (+ 1). Der Stimmenanteil der übrigen Parteien liegt jeweils unter 6 Prozent.

Die Union, die FDP und die Deutsche Partei (DP) schließen unter dem mit der denkbar knappsten Mehrheit von einer Stimme zum Bundeskanzler gewählten Konrad Adenauer (CDU) ein Regierungsbündnis. Sein Rivale Kurt Schumacher übernimmt als Vorsitzender der SPD die Führung der Opposition

1953: 2. Bundestagswahl

Mit einem starken Stimmenzuwachs von 31,0 auf 45,2 Prozent der gültigen Zweitstimmen wird die Union erneut stärkste Partei und erhält 243 (+ 6) Mandate. Der Stimmenanteil der SPD geht auf 28,8 Prozent zurück. Sie erhält 151 (+ 11) Mandate. Auch die FDP muss Verluste hinnehmen und erhält mit 9,5 Prozent der gültigen Zweitstimmen 48 (+ 5) Mandate. Als neue Partei zieht der Gesamtdeutsche Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE) mit 5,9 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 27 Mandaten in den Bundestag ein. Die DP erhält mit 4,0 Prozent der gültigen Zweitstimmen 15 Sitze. Damit sind nur noch fünf Fraktionen im Bundestag vertreten. Die Zentrumspartei ist aufgrund eines Wahlkampfabkommens mit der Union mit 3 Sitzen im Bundestag vertreten.

Erneut wählt der Bundestag Konrad Adenauer (CDU) zum Bundeskanzler, der eine Koalition aus Union, FDP, DP und GB/BHE bildet. Doch scheiden der GB/BHE 1955 nach einer Spaltung der Fraktion und Anschluss von 7 Abgeordneten an die Unionsfraktion und der größte Teil der FDP 1956 wegen einer von der Union geplanten Wahlrechtsreform aus der Koalition aus.

1957: 3. Bundestagswahl

Die Union erreicht mit 50,2 Prozent der gültigen Zweitstimmen die absolute Mehrheit der Stimmen und Mandate (270 + 8). Die SPD kann ihren Stimmenanteil auf 31,8 Prozent steigern und erhält 169 (+ 12) Mandate, während die FDP erneut Verluste hinnehmen muss und mit 7,7 Prozent der gültigen Zweitstimmen 41 (+ 2) Mandate erhält. Die DP kann nur aufgrund eines Wahlabkommens mit der CDU in den Bundestag einziehen und erhält mit 3,4 Prozent der gültigen Zweitstimmen 17 Mandate.

Konrad Adenauer (CDU) bildet eine Regierungskoalition aus der Union und der DP. 1960 treten mehrere Abgeordnete und Minister aus der DP zur CDU/CSU über, womit die DP ihren Fraktionsstatus verliert. SPD und FDP stellen die Opposition.

1961: 4. Bundestagswahl

Die Union verliert die absolute Mehrheit, bleibt jedoch mit 45,3 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 242 (+ 9) Mandaten stärkste Fraktion. Die SPD kann ihren Stimmenanteil auf 36,2 Prozent steigern und erhält 190 (+ 13) Mandate. Einen starken Stimmen- und Mandatsgewinn kann die FDP für sich verbuchen. Sie erhält mit 12,8 Prozent der gültigen Zweitstimmen 67 Mandate. Alle anderen Parteien bleiben unter 5 Prozent und scheitern an der Sperrklausel.

Die Union und die FDP vereinbaren wieder eine Koalition und schließen erstmals einen Koalitionsvertrag, nachdem Konrad Adenauer zugesagt hat, dass er im Laufe der Wahlperiode zurücktreten werde. Zum letzten Mal wählt der Bundestag Konrad Adenauer (CDU) zum Bundeskanzler. Nach dessen Rücktritt am 15. Oktober 1963 wählt der Bundestag den bisherigen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard (CDU) zu seinem Nachfolger. Dieser setzt die bestehende Koalition fort.

1965: 5. Bundestagswahl

Die CDU/CSU kann ihren Stimmenanteil steigern und wird erneut mit 47,6 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 245 (+ 6) Mandaten stärkste Fraktion. Die SPD holt weiter auf und erhält mit 39,3 Prozent der gültigen Zweitstimmen 202 (+ 15) Mandate. Der Anteil der gültigen Zweitstimmen der FDP geht auf 9,5 Prozent zurück. Sie erhält 49 (+ 1) Mandate. Der Bundestag wählt Ludwig Erhard (CDU) erneut zum Bundeskanzler, der die Koalition aus CDU/CSU und FDP fortführt. Doch kommt es im Oktober 1966 zum Bruch. Die FDP verlässt wegen einer großen Deckungslücke im Bundeshaushalt und von der Union geplanter Steuererhöhungen die Koalition, woraufhin die Unionsfraktion Ludwig Erhard zum Rücktritt veranlasst. Mit der Bildung einer großen Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Kurt Georg Kiesinger (CDU) kommt erstmals auch die SPD in die Regierungsverantwortung. Der Bundestag wählt am 1. Dezember 1966 Kurt Georg Kiesinger zum neuen Bundeskanzler. Willy Brandt (SPD) wird Außenminister und Vizekanzler. Die FDP stellt als kleinste Fraktion die Opposition.

1969 6. Bundestagswahl

Die Union bleibt trotz leichter Stimmenverluste mit 46,1 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 242 (+ 8) Mandaten stärkste Fraktion. Doch kann die SPD weiter aufholen und erhält mit 42,7 Prozent der gültigen Zweitstimmen 224 (+ 13) Mandate. Die FDP erleidet starke Verluste und erhält mit 5,8 Prozent der gültigen Zweitstimmen 30 (+ 1) Mandate.

Die SPD verbündet sich mit der FDP zur sozial-liberalen Koalition. Der Bundestag wählt Willy Brandt (SPD) zum Bundeskanzler, Außenminister und Vizekanzler wird Walter Scheel (FDP). Erstmals wird die CDU/CSU in die Opposition verwiesen. Jedoch entsteht 1972 im Zuge der Auseinandersetzungen um die Ostverträge mit dem Übertritt von Abgeordneten aus der sozialliberalen Koalition zur Opposition eine Patt-Situation - Stimmengleichheit zwischen Koalition und Opposition -, aus der nach einem gescheiterten konstruktiven Misstrauensvotum der Union Neuwahlen herausführen sollen. Den Weg dazu eröffnet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, der erwartungsgemäß keine Mehrheit findet. Daraufhin löst Bundespräsident Gustav Heinemann auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auf und ordnet Neuwahlen an. Damit wird zum ersten Mal eine Wahlperiode vorzeitig beendet.

1972: 7. Bundestagswahl

Zum ersten Mal wird die SPD mit 45,8 Prozent der Zweitstimmen und 230 (+ 12) Mandaten stärkste Fraktion. Ihr folgt die CDU/CSU mit 44,9 Prozent und 225 (+ 9) als zweitstärkste und die FDP mit 8,4 Prozent und 41 (+ 1) Mandaten als drittstärkste Fraktion. Die Wahlbeteiligung erreicht mit 91,1 Prozent der Wahlberechtigten den höchsten Stand in der bisherigen Geschichte des Bundestages. An dieser Wahl können erstmals auch die 18-21-Jährigen teilnehmen, da das Alter für die Wahlberechtigung 1970 durch eine Änderung des Grundgesetzes von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt wurde.

SPD und FDP setzen die sozial-liberale Koalition unter Willy Brandt (SPD) fort. Doch tritt Brandt 1974 von seinem Amt zurück, nachdem sein enger Mitarbeiter Günter Guillaume als DDR-Spion enttarnt wurde. Daraufhin wählt der Bundestag Helmut Schmidt (SPD) zu seinem Nachfolger. Außenminister und Vizekanzler wird Hans-Dietrich Genscher (FDP).

1976: 8. Bundestagswahl

Die Union erzielt mit 48,6 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 243 (+ 11) Mandaten ihr bisher zweitbestes Ergebnis und wird wieder stärkste Fraktion. Die SPD erzielt 42,6 Prozent der gültigen Zweitstimmen und erhält 214 (+ 10) Mandate, die FDP erhält mit 7,9 Prozent der gültigen Zweitstimmen 41 (+ 1) Mandate.

Helmut Schmidt (SPD) wird erneut zum Bundeskanzler gewählt und setzt die sozialliberale Koalition von SPD und FDP fort.

1980: 9. Bundestagswahl

Die Union erleidet Verluste, bleibt aber mit 44,3 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 226 (+ 11) Mandaten stärkste Fraktion, gefolgt von der SPD mit 42,9 Prozent und 218 (+ 10) Mandaten und der FDP mit 10,6 Prozent und 53 (+ 1) Mandaten.

Die sozial-liberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) wird fortgesetzt. Doch kommt es im September 1982 wegen zunehmender Differenzen über den wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischen Kurs zum Bruch. Union und FDP nehmen Verhandlungen über die Bildung einer Koalition auf. Am 1. Oktober 1982 wird Helmut Schmidt gestürzt und Helmut Kohl (CDU) durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum Bundeskanzler gewählt. Hans-Dietrich Genscher (FDP) bleibt Außenminister und Vizekanzler. Die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP verabredet baldige Neuwahlen. Um diese herbeizuführen, stellt der Bundeskanzler die Vertrauensfrage, die - wie verabredet - keine Mehrheit findet. Bundespräsident Karl Carstens löst im Januar 1983 den Bundestag auf und ordnet Neuwahlen an, nachdem er sich vergewissert hat, dass alle Fraktionen damit einverstanden sind.

1983: 10. Bundestagswahl

Die neue Koalition sieht sich durch das Wahlergebnis bestätigt: Die CDU/CSU kann einen erheblichen Stimmengewinn verzeichnen und erhält mit 48,8 Prozent der gültigen Zweitstimmen 244 (+ 11) Mandate, während die SPD und die FDP Stimmenverluste erleiden. Die SPD erhält mit 38,2 Prozent der gültigen Zweitstimmen 193 (+ 9) Mandate, die FDP mit 7,0 Prozent der gültigen Zweitstimmen 34 (+ 1) Mandate. Erstmals zieht als neue Fraktion die Partei der GRÜNEN in den Bundestag ein.

Helmut Kohl (CDU) wird erneut zum Bundeskanzler gewählt und setzt die Koalition von CDU/CSU und FDP fort. Außenminister und Vizekanzler wird erneut Hans- Dietrich Genscher (FDP). Er behält diese Ämter bis zu seinem Rücktritt am 18. Mai 1992.

1987 11. Bundestagswahl

Die Union mit 44,3 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 223 (+ 11) Mandaten sowie die SPD mit 37,0 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 186 (+ 7) Mandaten müssen Verluste hinnehmen, während die FDP mit 9,1 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 46 (+ 2) Mandaten ihren Stimmen- und Mandatsanteil steigern kann. DIE GRÜNEN erzielen 8,3 Prozent der gültigen Zweitstimmen und erhalten 42 (+ 2) Mandate.

Die Koalition von CDU/CSU und FDP unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) wird fortgesetzt. Doch mit der Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 wird auch der Bundestag größer. Dem neuen, gesamtdeutschen Bundestag gehören außer den bisherigen Mitgliedern auch 144 von der Volkskammer gewählte Abgeordnete an. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Mandate auf 674. Bereits vom Juni 1990 an haben auch die Berliner Abgeordneten volles Stimmrecht.

1990: 12. Bundestagswahl

Die erste gesamtdeutsche Wahl am 2. Dezember 1990 nach der Vereinigung Deutschlands ergibt leichte Verluste für die CDU/CSU, die mit 43,8 Prozent der gültigen Zweitstimmen 319 Mandate erhält, und für die SPD, die mit 33,5 Prozent der gültigen Zweitstimmen 239 Mandate erhält. Dagegen kann die FDP mit 11,0 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 79 Mandaten Gewinne erzielen. Obwohl die PDS im gesamten Bundesgebiet nur 2,4 Prozent und die neu gebildete Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN nur 1,2 Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten, können sie wegen der bei dieser Wahl in Ost- und Westdeutschland getrennt anzuwendenden 5-Prozent-Klausel in Ostdeutschland die 5-Prozent-Hürde überspringen und mit 17 (PDS) sowie 8 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Mandaten in den Bundestag einziehen.

Helmut Kohl (CDU) wird vom Bundestag erneut zum Bundeskanzler gewählt und bildet - unter Aufnahme von Mitgliedern aus den neuen Bundesländern in sein Kabinett - wieder eine Koalitionsregierung aus CDU/CSU und FDP.

1994: 13. Bundestagswahl

Trotz weiterer Stimmenverluste bleibt die Union mit 41,5 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 294 Mandaten stärkste Fraktion. Die SPD dagegen kann für sich Gewinne verbuchen und erhält mit 36,4 Prozent der gültigen Zweitstimmen 252 Mandate. Die Partei von Bündnis 90/DIE GRÜNEN kehrt mit 7,3 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 47 Mandaten in den Bundestag zurück und wird drittstärkste Fraktion. Die FDP dagegen erleidet starke Verluste. Sie erhält mit 6,9 Prozent der gültigen Zweitstimmen 47 Mandate und rückt damit erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik auf den vierten Platz. Obwohl die PDS mit 4,4 Prozent der gültigen Zweitstimmen unter der 5-Prozent- Grenze bleibt, kann sie vier Direktmandate erringen und muss deshalb bei der Mandatszuteilung entsprechend dem Stimmenanteil berücksichtigt werden. Sie erhält 30 Mandate, erreicht damit aber nicht die gesetzlich für die Anerkennung als Fraktion vorgeschriebene Mindestzahl von 5 Prozent der Mitglieder (34 Mandate). Sie erhält den Status einer Parlamentsgruppe.

Mit knapper Mehrheit von 338 Ja- zu 333 Nein-Stimmen und nur einer Stimme mehr als zur Kanzlerwahl erforderlich (337) wird Helmut Kohl (CDU) erneut zum Bundeskanzler gewählt. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP wird fortgesetzt. Außenminister und Vizekanzler wird Klaus Kinkel (FDP).

1998: 14. Bundestagswahl

Die SPD geht aus der Wahl mit 40,9 Prozent der gültigen Zweitstimmen als Sieger hervor und wird mit 298 Mandaten erstmals seit dem Ende der 7. Wahlperiode 1976 wieder stärkste Fraktion. Die CDU/CSU erleidet starke Verluste und fällt mit 35,1 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 245 Mandaten auf den zweiten Platz zurück. Verluste ergeben sich auch für die FDP, die mit 6,2 Prozent der gülti- gen Zweitstimmen 43 Mandate erhält und nach Bündnis 90/DIE GRÜNEN weiterhin viertstärkste Fraktion bleibt. Bündnis 90/DIE GRÜNEN müssen ebenfalls Verluste hinnehmen und kommen mit 6,7 Prozent der gültigen Zweitstimmen auf 47 Mandate. Die PDS kann mit 5,1 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 36 Mandaten diesmal Fraktionsstärke erreichen.

Zum ersten Mal führt eine Entscheidung der Wähler einen vollständigen Rollentausch zwischen den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einerseits und der SPD mit dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN andererseits herbei. Die SPD und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vereinbaren die Bildung einer Koalitionsregierung. Der Bundestag wählt Gerhard Schröder (SPD) zum neuen Bundeskanzler. Außenminister und Vizekanzler wird Joseph (Joschka) Fischer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN). Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und PDS gehen in die Opposition.

2002: 15. Bundestagswahl

Mit Stimmenverlusten für die SPD und Stimmengewinnen für die CDU/CSU ergeben sich für beide je 38,5 Prozent der gültigen Zweitstimmen, jedoch mit einem geringen Vorsprung der Union. Dennoch erhält die SPD mit vier Überhangmandaten 251 Sitze gegenüber 248 der Union und bleibt damit stärkste Fraktion. Bündnis 90/DIE GRÜNEN können erheblich zulegen und mit 8,6 Prozent der gültigen Zweitstimmen ihr bisher bestes Wahlergebnis erzielen und 55 Sitze erlangen. Die FDP kann mit 7,4 Prozent der gültigen Zweitstimmen ebenfalls Stimmengewinne für sich verbuchen. Sie erhält 47 Sitze. Die PDS bleibt unter 5 Prozent der gültigen Zweitstimmen und ist im Bundestag nur noch mit zwei Direktmandaten vertreten. SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN können mit der Mehrheit von 306 Sitzen gegenüber 297 der Opposition die rot-grüne Koalition fortsetzen. Gerhard Schröder (SPD) wird erneut zum Bundeskanzler gewählt und Joseph (Joschka) Fischer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bleibt weiterhin Außenminister und Vizekanzler. Für die Union übernimmt Angela Merkel (CDU) den Fraktionsvorsitz.

2005: 16. Bundestagswahl

Gegenüber der Wahl von 2002 erleiden sowohl die SPD als auch die Union Stimmenverluste. Die CDU/CSU wird mit 35,2 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 226 Sitzen (darunter sieben Überhangmandate) stärkste Fraktion. Ihr folgt die SPD mit 34, 2 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 222 Sitzen (darunter neun Überhangmandate). Die FDP kann erhebliche Stimmengewinne für sich verbuchen und wird mit 9,8 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 61 Sitzen drittstärkste Fraktion. Die Bündnis 90/DIE GRÜNEN erleiden Stimmenverluste und rücken mit 8,1 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 51 Sitzen auf den fünften Platz, da die neue Fraktion Die Linke, die auch die PDS einschließt, mit 8,7 Prozent der gültigen Zweitstimmen und 54 Sitzen sie überflügeln konnte. Da für keine der ursprünglichen beabsichtigten Koalitionen - "rot-grün" oder "schwarz-gelb" - eine Mehrheit gegeben ist, werden neue Gespräche zwischen den Fraktionen über mögliche Koalitionen erforderlich. Union und SPD einigen sich daraufhinauf die Bildung einer Koalitionsregierung.

Nach seiner Konstituierung am 18. Oktober 2005 wählt der Bundestag Norbert Lammert (CDU) zum neuen Bundestagspräsidenten. Auf seiner zweiten Sitzung am 22. November 2005 wird Angela Merkel (CDu) mit einer Mehrheit von 397 der 612 abgegeben Stimmen zur Bundeskanzlerin gewählt. Mit ihrer Ernennung erhält zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Frau dieses Amt, Vizekanzler wird Franz Müntefering (SPD).

Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/wahlen
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