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Zuständigkeit

Aktenstapel
Aktenstapel
© DBT

Das Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages übernimmt die Unterlagen des Parlaments, seiner unmittelbaren Vorläufer, seiner Organe, Ausschüsse und Gremien sowie der Verwaltung des Bundestages, erschließt diese und stellt sie für eine Benutzung bereit.
Die Fraktionen im Deutschen Bundestag sind für ihre Unterlagen selbst verantwortlich und unterhalten hierzu Parteiarchive.

Darüber hinaus werden im Parlamentsarchiv Gesetzesdokumentationen, die "Öffentliche Liste" über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter (Lobbyliste) sowie das Amtliche Handbuch des Deutschen Bundestages erarbeitet.

Das Parlamentsarchiv unterstützt wie die Parlamentsbibliothek und die Wissenschaftlichen Fachdienste die Arbeit des Deutschen Bundestages. Als öffentliches Archiv ist es auch durch Dritte benutzbar.

Das Parlamentsarchiv ist als Organisationseinheit der Unterabteilung "Bibliothek und Dokumentation" in der Bundestagsverwaltung zugeordnet.

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/archiv/zustaend
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