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Nr. 49 / 29.11.2004
vom

Bundestag setzt den Rotstift auch bei Personalausgaben an

Bundesministerium der Finanzen

Haushalt. Die Ausgaben des Bundesfinanzministeriums hat der Bundestag für das kommende Jahr auf 4,04 Milliarden Euro festgelegt. Im Entwurf der Bundesregierung waren noch 4,94 Milliarden Euro vorgesehen gewesen. In diesem Jahr stehen dem Mi-nisterium 3,52 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Einnahmen sollen sich auf 657,26 Millionen Euro belaufen im Vergleich zu 1,11 Milliarden Euro 2004. Im Regierungsentwurf waren dafür 1,29 Milliarden Euro eingeplant.

Den Löwenanteil schlucken wiederum die Personalausgaben, die mit 1,66 Milliarden Euro gegenüber 1,81 Milliarden Euro im Regierungsentwurf (2004: 1,8 Milliarden Euro) veranschlagt sind. Es folgen die Zuweisungen und Zuschüsse mit 1,5 Milliarden Euro (693,18 Millionen Euro). Der Zuwachs ist vor allem auf Wiedergutmachungsleistungen des Bundes zurückzuführen, bei denen die Zuweisungen und Zuschüsse allein 662,94 Millionen Euro betragen. Hinzu kommen sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe von 560,42 Millionen Euro und Investitionen im Umfang von 325,44 Millionen Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für 2005 summieren sich auf 466,52 Millionen Euro (317,87 Millionen Euro).

Ausgaben für Finanzverwaltung

Auf die Bundesfinanzverwaltung entfällt mit 1,94 Milliarden Euro (2,14 Milliarden Euro) knapp die Hälfte aller Ausgaben. Auch hier ist ein klares Übergewicht bei den Personalkosten mit 1,4 Milliarden Euro (1,5 Milliarden Euro) zu verzeichnen. In den Haushaltsberatungen sind die Ansätze für Beamtenbezüge von 1,17 auf 1,15 Milliarden, die Vergütungen der Angestellten von 198 Millionen Euro auf 125,23 Millionen Euro und die Löhne der Arbeiter von 66 Millionen Euro auf 38,84 Millionen Euro gekürzt worden. Von 2,03 Millionen Euro auf 100.000 Euro reduziert wurde der Zuschuss an die VK-Servicegesellschaft für Vermögenszuordnung und Kommunalisierung, die ihre Tätigkeit als Verwaltungshelfer für die Oberfinanzdirektion Berlin Ende letzten Jahres beendet hat und liquidiert wird. Bei den Ausgaben für die Bundesvermögens- und -bauangelegenheiten ist ein geringfügiger Zuwachs von 257,75 Millionen Euro auf 268,69 Millionen Euro eingeplant. Dabei sollen die Ausgaben für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grundstücke des allgemeinen Grundvermögens von 144 Millionen Euro auf 166,3 Millionen Euro steigen, die Baumaßnahmen für das allgemeine Grundvermögen aber von 68,5 Millionen Euro auf 16,2 Millionen Euro sinken. Für Bauten an Bundesdienststellen sind 62,1 Millionen Euro vorgesehen. Auf 142,03 Millionen Euro (149,2 Millionen Euro) summiert sich die Verwaltungskostenerstattung an die Länder für die Bauverwaltung, die diese im Auftrag des Bundes wahrnehmen. Das einheitliche Management für Dienstleistungen des Bundes soll Einnahmen von 92,85 Millionen Euro (92,59 Millionen Euro) erwirtschaften.

Geld für Treuhandanstalt

Die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt schlägt im Etat mit 386,43 Millionen Euro (423,77 Millionen Euro) zu Buche. Davon entfallen 251,14 Millionen Euro (290,29 Millionen Euro) auf Ausgaben für die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft, die stillgelegte ostdeutsche Braunkohletagebauanlagen saniert und verwertet. 121,06 Millionen Euro (121,69 Millionen Euro) sollen die Energiewerke Nord erhalten, die die Stilllegung und den Abbau der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg umsetzen und das Zwischenlager Nord betreiben.

14,23 Millionen Euro (11,8 Millionen Euro) soll die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben erhalten. Darüber hinaus fallen Lasten im Zusammenhang mit Aufenthalt und Abzug von ausländischen Streitkräften im Umfang von 120,47 Millionen Euro an.

Die dem Ministerium angeschlossenen Behörden weisen folgende Ausgabenansätze auf (in Millionen Euro): Bundesamt für Finanzen 361,27 (126,68), Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 90,99 (98,9), Bundeswertpapierverwaltung 23,39 (27,42) und Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 41,3 (38,14). vom


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