Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 07 / 14.02.2005
Karl-Otto Sattler

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung kennt drei Arten von Leistungen: Zuschüsse für die stationäre Unterbringung in Heimen sowie Zahlungen für die häusliche Pflege, wobei in diesem Fall unterschieden wird zwischen der Betreuung durch Familienangehörige einerseits und der Versorgung durch professionelle ambulante Dienste ("Pflegesachleistungen") andererseits. Die Höhe der finanziellen Leistungen der Kasse hängt von der Eingruppierung der Betroffenen je nach dem Grad der Pflegebedürfigkeit ab. Es gibt drei Stufen: Heimbewohner erhalten von der Versicherung in der Pflegeklasse eins monatlich 1.023 Euro, in der Kategorie zwei beträgt die Summe 1.279 Euo, in der Kategorie drei sind es 1.432 Euro. Bei stationärer Versorgung kennt die Pflegestufe drei noch die besonders schweren Härtefälle, für die pro Monat die Zahlung auf 1.688 Euro steigt.

Die Zuschüsse der Kasse decken natürlich keineswegs die Tarife im Heim ab. Das Freiburger St. Carolushaus beispielsweise stellt für eine Versorgung in der Pflegestufe eins monatlich 2.242 Euro in Rechnung, in der Klasse zwei sind es 2.580 Euro und in der Kategorie drei 3.067 Euro. Die Betreuung Schwerstpflegebedürftiger im Härtefall kostet 3.328 Euro im Monat. Die Differenzbeträge zwischen den Versicherungsleistungen und den Heimentgelten müssen die Bewohner selbst aufbringen. Im Carolushaus fallen dabei Summen zwischen 1.219 Euro (Stufe eins) und 1.640 Euro (Härtefall) an. Da wird die Rente herangezogen, Ersparnisse werden aufgebraucht, Kinder steuern was bei. Im Bedarfsfall springt das Sozialamt ein. In einer solchen Situation überprüft die Behörde freilich nach den Kriterien des Sozialhilferechts penibel die Vermögensverhältnisse der alten Menschen sowie ihrer Kinder: Eine solche Durchleuchtung wollen viele vermeiden - weshalb so manche Familienangehörigen lieber 100 oder 200 Euro monatlich hinblättern, auch wenn sie selbst nicht zu den Betuchten gehören.

Das Carolushaus ist das preisgünstigste der 21 Freiburger Heime. Andere Einrichtungen am Ort sind in den einzelnen Pflegestufen um bis zu mehrere hundert Euro im Monat teurer.

Ziel der Pflegeversicherung ist es indes, mit finanziellen Anreizen für die häusliche Versorgung eine Einlieferung in kostenträchtige Häuser möglichst zu vermeiden oder zumindest hinauszuschieben.

Übernehmen Familienangehörige die Pflege, leisten die Kassen Zuschüsse in Höhe von monatlich 205 Euro (Kategorie eins), 410 Euro (Stufe zwei) oder 665 Euro (Klasse drei). Für "Pflegesachleistungen", also die Inanspruchnahme professioneller ambulanter Dienste, zahlt die Versicherung in den drei Kategorien 384 Euro, 921 Euro und 1.432 Euro pro Monat. Das familiäre Pflegegeld und die Pflegesachleistungen können auch anteilig kombiniert werden.

Im Detail existiert noch eine Reihe weiterer Regeln. So überweist die Kasse bei häuslicher Pflege für Demenzerkrankte zusätzlich 460 Euro im Jahr. Ein anderes Beispiel: Wollen Familienangehörige Urlaub machen, so können sie Pflegebedürftige vorübergehend in ein Heim geben (stationäre Kurzzeitpflege) oder eine Fachkraft in die eigenen vier Wände kommen lassen - in solchen Fällen steuert die Versicherung jährlich für einen Zeitraum von höchstens vier Wochen bis zu 1.432 Euro über die normalen Zuschüsse hinaus bei.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.