Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 20 / 17.05.2005
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Zuständigkeiten präziser geregelt

Hauptstadtkulturvertrag

Kultur und Medien. Der Hauptstadtkulturvertrag von 2003 sorgt zwischen Bund und Berlin für eine "präzisere Zuständigkeitsregelung" in kulturellen Belangen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/5278) auf eine Große Anfrage der FDP (15/4208). Finanziert würden vom Bund kulturelle Einrichtungen und Projekte, wenn ein Gesetzesauftrag bzw. ein gesamtstaatliches Interesse bestehe oder der spezielle Repräsentationscharakter der Hauptstadt hervorzuheben ist - etwa Veranstaltungen zur europäischen Integration und zur "Einbindung in internationale Kooperationen und Netzwerke". Für 2004 werden die Aufwendungen des Bundes für kulturelle Aufgaben in Berlin auf 428 Millionen Euro beziffert - dabei allein 175 Millionen Euro für die "Stiftung Preußischer Kulturbesitz" und 90 Millionen Euro für die Deutschen Welle. Der Anteil Berlins an der bundesweiten Kulturförderung betrage damit 47 Prozent. Außer einer einmaligen Entlastung Berlins im Jahr 2004 mit 22 Millionen Euro, kämen jährlich 10 Millionen Euro in den Fonds, weil es für Restaurierungen und Bauinvestitionen sonst keine Mittel gebe.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.