Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 51 - 52 / 19.12.2005
vom

Verwertungsanteile aufgestockt

Verpackungsverordnung

Umwelt. Spätestens bis Ende 2008 müssen von allen Verpackungsabfällen mindestens 65 Prozent des Abfallgewichts verwertet und mindestens 55 Prozent stofflich verwertet werden. Dies sieht die vierte Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Verpackungsverordnung (16/66) vor, die der Bundestag am 15. Dezember auf Empfehlung des Umweltausschusses (16/234) gegen das Votum der FDP-Fraktion angenommen hat.

Grundlage der Verordnung ist die geänderte EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Mindestzielvorgaben für die stoffliche Verwertung lauten für Glas, Papier und Karton 60 Gewichtsprozent, für Metalle 50 Gewichtsprozent, für Kunststoffe 22,5 und für Holz 15 Gewichtsprozent. Die Regierung weist darauf hin, dass die Mindestzielvorgaben der EU-Richtlinie für sämtliche Materialarten in Deutschland bereits heute erfüllt werden. Bei Glas betrage der Anteil der stofflichen Verwertung 86,2 Prozent, bei Papier und Karton 87,9 Prozent, bei Metallen 79,5 Prozent, bei Kunststoff 49 Prozent und bei Holz 41,1 Prozent. Der Anteil der werkstofflichen Verwertung bei Verkaufsverpackungen aus Kunststoff habe bereits 2002 bei 51,6 Prozent gelegen. Für alle Kunststoffverpackungen werde der Anteil der werkstofflichen Verwertung auf 33 Prozent geschätzt.

Die Gesamtverwertungsquote für in Deutschland verwendete Verpackungen habe 2002 77,9 Prozent betragen, stofflich verwertet worden seien 74,4 Prozent. Die Regierung verzichtet in der Verordnung darauf, neben einer Verwertung auch die Verbrennung in Anlagen mit Energierückgewinnung auf die Quoten anzurechnen. Damit gehe man über die Anforderung der EU-Richtlinie hinaus. Für Industrie, Handel und Verbraucher erwartet die Bundesregierung keine Mehrkosten, da die Verwertungsquoten bereits heute erfüllt würden.

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Verordnung in einigen Punkten zu ändern. Schließlich plädiert die Länderkammer dafür, in die Verordnung aufzunehmen, dass Verpackungsabfälle in Anlagen mit Energierückgewinnung verbrannt werden können. Die Bündnisgrünen sprachen sich im Umweltausschuss gegen dieses Anliegen des Bundesrates aus. Die Union stimmte trotz "erheblicher Bedenken" im Hinblick auf das System der haushaltsnahen getrennten Abfallerfassung zu. Sie bezog sich dabei auf Bundesratsbeschlüsse, die mit der EU-Richtlinie nicht im Einklang stünden. Die jetzige Novellierung der Verpackungsverordnung könne hier zu erheblichen Problemen führen. Auch die SPD plädierte dafür, sich im nächsten Jahr wieder mit der Verpackungsverordnung zu befassen.

Der Bundestag lehnte im Übrigen einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (15/276) ab, die Bundesregierung aufzufordern, in Brüssel auf eine Änderung der Europäischen Verpackungsrichtlinie zu dringen. Nach Ansicht der Liberalen muss überprüft werden, inweiweit die von Brüssel vorgegebene stoffliche Verwertung von kleinteiligem Material und Kleinstverpackungen sinnvoll ist. Auch sollte sich die Regierung für eine Überarbeitung des europäischen Verpackungsrechts stark machen.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.