Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 10 / 06.03.2006
wol

Verhaltenskodex für ausscheidende Regierungsmitglieder gefordert

Zur Berufsfreiheit bekennen

Inneres. Die Bundesregierung soll nach Willen der FDP-Fraktion einen Verhaltenskodex für ausscheidende Regierungsmitglieder vorlegen. Die Liberalen fordern in einem Antrag (16/677) vom Bundestag zugleich ein Bekenntnis zur Berufsfreiheit. Regierungsmitglieder, die aus dem Amt ausscheiden, müssten die Möglichkeit haben, eine andere berufliche Tätigkeit aufzunehmen, heißt es in der Initiative.

Die FDP führt dazu aus, dass das Lebenszeitprinzip für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre anders als für Beamte nicht gelte. Deshalb müsse es ihnen möglich sein, sich außerhalb der Politik eine neue Existenz aufzubauen. Andererseits gebiete es das allgemeine Wohl, dass sich Regierungsmitglieder dabei der Würde ihres früheren Amtes gemäß verhalten. So gelte es, das Ansehen staatlichen Handelns zu erhalten und Interessenkonflikte zu vermeiden.

Um das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität ihrer politischen Führung zu gewährleisten, sei deshalb ein Verhaltenskodex zu schaffen, der ehemalige Regierungsmitglieder verpflichtet, die Regierung rechtzeitig über ihre beruflichen Pläne in Kenntnis zu setzen. Dies ermögliche es ihr, nach Prüfung einer geplanten Tätigkeit einem früheren Minister oder Parlamentarischen Staatssekretär untersagen zu können, bestimmte Beschäftigungen aufzunehmen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, einen Gesetzentwurf unter Beachtung der genannten Aspekte vorzulegen.

Rechte am Beamtengesetz orientieren

Die Liberalen beziehen sich dabei auf die Regelung im Bundesbeamtengesetz. Danach ist die Beschäftigung und Erwerbstätigkeit zu untersagen, wenn zu befürchten ist, dass damit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Obwohl die Interessenlage vergleichbar sei, gebe es für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre keine solche Regelung. Da jedoch für die betroffene Gruppe - anders als für Beamte - das Lebenszeitprinzip fehle, sei die Anzeigepflicht und Untersagungsmöglichkeit auf zwei Jahre zu beschränken. wol


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.