Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 17 - 18 / 24.04.2006
wol

Einheitliches Gesetz zum Datenschutz-Audit

Antrag

Inneres. Unter Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordert die FDP-Fraktion eine einheitliche Gesetzgebung zum Datenschutz-Audit-Verfahren. Die Liberalen haben dazu einen Antrag (16/1169) vorgelegt. Sie führen an, nach dem BDSG seien die Anforderungen an die Prüfung und Bewertung des Verfahrens sowie die Auswahl und Zulassung von Gutachtern durch ein Ausführungsgesetz zu regeln. Der Entwurf zur Ausführung und Umsetzung des BDSG sei aber auch nach über fünf Jahren noch nicht in den Bundestag eingebracht worden. Bis heute gebe es deshalb keine anerkannten Kriterien, mit denen die datenschutzrechtliche Qualität von Produkten, Dienstleistungen oder Verarbeitungsverfahren für deren Einsatz in Wirtschaft und Verwaltung gemessen werden könnten, so die Fraktion. Ein Datenschutz-Audit besteht aus einer Prüfung und Bewertung des Datenschutzkonzepts sowie der technischen Einrichtungen eines Anbieters vor Inbetriebnahme durch unabhängige Gutachter. Bei guten Ergebnissen ist die Vergabe eines Gütesiegels denkbar.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.