Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 17 - 18 / 24.04.2006
vom

Individualbesteuerung statt Ehegattensplitting

Grünen-Antrag

Finanzen. Bündnis 90/Die Grünen fordern, das steuerliche Ehegattensplitting in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag von 10.000 Euro für Unterhaltspflichten unter Ehe- und Lebenspartnern umzuwandeln. Wie es in einem Antrag der Fraktion (16/1152) heißt, soll die Neuregelung sowohl für Ehepaare als auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten. Dies sei notwendig, um die in der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft bestehenden Unterhaltspflichten angemessen zu berücksichtigen, schreiben die Grünen.

Bei unterschiedlichen Einkommen beider Ehegatten oder Lebenspartner soll ein Teil des Einkommens des einen auf den anderen steuerfrei übertragbar sein. Alle einkommensteuerpflichtigen Personen sollen dabei in Höhe ihres individuell erzielten Einkommens besteuert werden. Durch diesen übertragbaren Höchstbetrag würden die Unterhaltspflichten zwischen Ehe- und Lebenspartnern steuerlich berücksichtigt und das verfassungsrechtliche Gebot der "sozialrechtlichen Einstandspflicht" in der Ehe eingehalten.

Die Individualbesteuerung hätte den Effekt, heißt es weiter, dass für einkommensstarke Haushalte die bisherige Ersparnis aus dem Ehegattensplitting sinkt. Die steuerlichen Mehreinnahmen von vier bis fünf Milliarden Euro wollen die Bündnisgrünen zum Ausbau und zur Finanzierung der Kinderbetreuung verwenden. Die Abgeordneten halten es für sozial gerecht, den Effekt des Ehegattensplittings für einkommensstarke Haushalte, in denen mehr oder weniger nur eine Person erwerbstätig ist, zugunsten einer stärkeren Förderung von Familien mit Kindern zu begrenzen.

Der maximale Vorteil des Ehegattensplittings tritt nach Angaben der Fraktion bei Alleinverdienern ein und könne derzeit bis zu 8.349 Euro jährlich einschließlich Solidaritätszuschlag betragen. Dieser maximal mögliche Splittingvorteil würde durch das vorgeschlagene Modell der Individualbesteuerung eingeschränkt. Er würde sich bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro jährlich für einen Alleinverdiener um 784 Euro und bei einem sehr hohen Einkommen von 120.000 Euro jährlich um 4.316 Euro verringern.

Für kleine Einkommen entstünde dagegen kein finanzieller Nachteil, betonen die Grünen. Bei der Individualbesteuerung würde das Existenzminimum von 7.664 Euro jährlich berücksichtigt und der Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge für den geringer verdienenden Ehegatten oder Lebenspartner ermöglicht, heißt es in dem Antrag.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.