Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Der Bundestag hat am 6. April 2006 beschlossen, einen Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung einzurichten. Dies hatten CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem gemeinsamen Antrag ( Drucksache 16/1131) verlangt. Angesichts der Herausforderungen der Globalisierung sei es nötig, dass der Bundestag sich zu einer nachhaltigen Entwicklung bekenne. Der Parlamentarische Beirat solle "Anwalt langfristiger Verantwortung im politischen Geschehen" sein, Politik für kommende Generationen strukturieren und die Arbeit der von der Bundesregierung geschaffenen Gremien begleiten.
Der Beirat, dem 20 ordentliche und 20 stellvertretende Mitglieder angehören, werde die nationale Nachhaltigkeitsstrategie parlamentarisch begleiten, bei der Festlegung und Konkretisierung von Zielen, Maßnahmen und Instrumenten mitberaten, Empfehlungen zu mittel- und langfristigen Planungen abgeben, Beratungen mit anderen Parlamenten, insbesondere in der Europäischen Union, führen und die gesellschaftliche Diskussion zur nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Über seine Arbeit soll der Beirat mindestens alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen.