Zertifizierung der Förderprodukte für private Altersvorsorge gesetzlich regeln
Berlin: (hib/RAB) Die Zertifizierung von Produkten, die im Rahmen der privaten Altersvorsorge förderungsfähig sind, soll gesetzlich geregelt werden. Dies hat die SPD in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zur geplanten Rentenreform am Montagmittag angekün-
digt. Eine zentrale Stelle solle prüfen, ob einzelne Produkte förderfähig sind, hieß es weiter. Mit Blick auf die jüngsten Veränderungen am Entwurf zum Altersvermögensgesetz verwiesen die Parlamentarier auf die umfangreichen Anhörungen zur Rentenreform. Es sei ein durchaus normaler Vorgang, dass auf Hinweis von Experten Pläne verbessert würden. Daher habe man bei der Anpassungsformel der Renten dem Modell des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger (VDR) den Vorzug gegeben und den ursprünglich vorgesehen Ausgleichsfaktor fallen gelassen. Jetzt würden Bestandsrentner genauso belastet wie Zugangsrentner, so dass für das Jahr 2030 ein Rentenniveau von 67 statt 64 Prozent erwartet werden könne.
Die CDU kritisierte in der Ausschusssitzung das anvisierte Einfrieren der Grundfreibeträge bei der Hinterbliebenenrente. Dies stelle einen Ausstieg aus der Witwenrente dar, hieß es in der Diskussion. Damit würden die Renten innerhalb von 20 Jahren halbiert. Man müsse sich die Einkommenssituation vieler Mütter verdeutlichen. Womöglich werde das Niveau der Hinterbliebenenrenten weiter gesenkt, wenn der gewünschte Beitragssatz nicht erreicht werden könnte. Außerdem soll die Regierung nach dem Willen der Fraktion ihre Pläne offenlegen, welche Teile der Rentenreform durch den Bundesrat gehen sollen und welche nicht. Die FDP bezeichnete die von der Regierung genannten Beitragssätze in Höhe von 20 Prozent für 2020 und 22 Prozent für 2030 als "schlichte Behauptung". Es sei unverständlich, wie die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht werden könnten, während in 30 Jahren weiterhin der gleiche Beitragssatz angepeilt werde. Die Parlamentarier forderten das Bundesarbeitsministerium auf, detaillierte Berechungen über die Entwicklung vorzulegen. Ein Vertreter der Bundesregierung verwies darauf, dass versicherungsfremde Leistungen jetzt ordnungspolitisch richtig über die Steuern finanziert würden. Da nun auch die Bestandsrentner bei der Anpassungsformel berücksichtigt würden, könnten die Leistungen der Rentenversicherung ausgeweitet werden. Der Vorwurf, dass Frauen durch die Reform der Hinterbliebenenrenten in die Sozialhilfe abrutschen würden, sei nicht zu belegen. Schließlich sei vorgesehen, Mindesteinkommen höher zu bewerten und die Kinderfreibeträge laufend zu dynamisieren.