Zahlungsverkehr mit dem Ausland erleichtert
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat Meldeerleichterungen im Zahlungsverkehr mit dem Ausland beschlossen. Dazu hat sie eine Verordnung vorgelegt, durch welche die Außenwirtschaftsverordnung geändert wurde. Angehoben wurde die Freigrenze von 5.000 DM für die Meldung außenwirtschaftlichen Zahlungen sowie für die Meldungen der Geldinstitute über Wertpapiergeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr auf 12.500 Euro. Eine weitere Entlastungsstelle die Aufhebung der Meldepflicht für Wareneinfuhrzahlungen dar. Entsprechend würden auch Umstellungsmeldungen von Wareneinfuhr auf Transithandel hinfällig. Auf Grund der deutlich höheren Meldefreigrenze und der Abschaffung der Meldepflicht für sehr viele Transaktionen erwartet die Regierung eine erhebliche Kostensenkung für die Wirtschaft. Die Verordnung trat zum 1. Januar 2001 in Kraft.