"Euratom-Vertrag steht Ausstieg aus der Kernenergie nicht entgegen"
Berlin: (hib/BOB) Der Euratom-Vertrag von 1957, einer der drei Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften, enthält laut Bundesregierung nach heutigem Verständnis keine Verpflichtung, eine Kernenergieindustrie aufzubauen oder Kernkraftwerke zu errichten. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/6227) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6016) weiter erklärt, stehe der Euratom-Vertrag auch einem Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung nicht entgegen. Das Bundesumweltministerium habe im Übrigen geprüft, inwieweit Euratom-Kredite für die Finanzierung nichtnuklearer Ersatzkapazitäten für nicht sanierungsfähige Kernkraftwerke in den Staaten Mittel- und Osteuropas genutzt werden können. Die Prüfung habe ergeben, dass eine entsprechende Initiative zur Änderung der einschlägigen Beschlüsse des Rates keine Erfolgsaussichten hätte. Möglichkeiten zur Finanzierung nichtnuklearer Energieanlagen bestünden aber bei internationalen Finanzinstituten, so die Regierung weiter. Neue Euratom-Kredite würden in erster Linie für die Verbesserung der Reaktorsicherheit sowie für Zwecke des Strahlenschutzes oder der Zwischen- bzw. Entlagerung verwendet.