Strafverfolgungsbehören sollen Auskunft über Telefonverbindungen erhalten
Berlin: (hib/RAB) Strafverfolgungsbehörden soll es auch nach Ablauf dieses Jahres möglich sein, Auskunft über Telekommunikationsverbindungen zu verlangen. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf ( 14/7008) zur Änderung der Strafprozessordnung vor. Darin heißt es, die bisherige Regelung laufe zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Sie habe sich insbesondere bei der Beschaffung von Beweismitteln, zur Bestimmung eines Standortes des Beschuldigten zur Tatzeit oder zur Ermittlung seines gegenwärtigen Aufenthaltsortes als wichtiges Ermittlungsinstrument erwiesen. Die Auskunftsanordnung sei wichtig, um Datennetzkriminalität zu bekämpfen. Deshalb solle diese Ermittlungsmaßnahme den zuständigen Behörden weiter zur Verfügung stehen. Nach den Worten der Regierung trägt die vorgeschlagene Nachfolgeregelung dem Schutz der betroffenen Grundrechte (Fernmeldegeheimnis) Rechnung. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung würden die Anordnungsvoraussetzungen für den Auskunftsanspruch maßvoll angehoben und die zu erteilende Auskunft durch das entsprechende Telekommunikationsunternehmen präzisiert werden. Außerdem soll es in Zukunft zulässig sein, eine Auskunftsanordnung über zukünftige Telekommunikationsverbindungen auszusprechen. Die Neuregelung soll bis Ende Dezember 2004 befristet werden.