"Mehr von unserem Wohlstand für innere und äußere Sicherheit ausgeben"
Berlin: (hib/WOL) Deutschland wird "dauerhaft mehr als bisher vom erwirtschafteten Bestand für die innere und äußere Sicherheit einsetzen müssen", erklärt die CDU/CSU in einem Antrag zur Bekämpfung des internationalen Terrors ( 14/7065). Die Union erklärt, das 1,53 Milliarden-Euro-Programm der Bundesregierung zur Stärkung der äußeren und inneren Sicherheit sei auf das Jahr 2002 begrenzt und "könne nur ein erster Schritt sein". Gefordert wird eine bessere technische und personelle Ausstattung für Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und militärischem Abschirmdienst, für Bundes- und Länderpolizeien sowie für Strafverfolgungsbehörden und deren unterstützende Einrichtungen.
Auch für die Bundeswehr fordert die Fraktion Investitionen als Konsequenz für die neue Aufgabenstellung. Insgesamt müsse der Verteidigungshaushalt bereits für das Jahr 2002 um 1,53 Milliarden € aufgestockt und die Bundeswehrreform korrigiert werden. Die Kräfte für den Anti-Terroreinsatz müssten verdoppelt und der Bereich der Objektsicherungskräfte, der Fallschirmjäger und Kampfschwimmer verstärkt werden. Gleiches gelte für Pionierkräfte und die ABC-Schutztruppe. In besonderen Gefährdungslagen sei außerdem ein Einsatz ergänzend zur Polizei und Bundesgrenzschutz zu ermöglichen. Hierfür seien klare Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten zu schaffen. Einen Bedarf zur Neuregelung gibt es nach Vorstellungen der Union auch bei der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Datenschutz sei wichtig, dürfe aber nicht zum Täterschutz werden. Die Fraktion fordert unter anderem, Deutschland müsse über schlagkräftige Nachrichtendienste und einen effektiven Verfassungsschutz verfügen. Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes und Ergänzungen des Straftatenkataloges zur Telefonüberwachung sei "lange überfällig" und eine Mindestfrist für die Speicherung von Verbindungsdaten müsse zugunsten der Strafverfolgungsbehörden festgelegt werden. Auch die Wohnraumüberwachung sei nicht mehr zeitgemäß.
Mit Bezug auf Visa und Aufenthaltsgenehmigungen verweist die Fraktion auf einen bereits 1999 vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/1662) zur Errichtung einer Warndatei mit Zugriff auf zentral erfasste Missbrauchfälle. Zu prüfen sei ein erweiterter Datenaustausch zwischen deutschen und ausländischen Diensten und Regelanfragen beim Verfassungsschutz und beim Bundesnachrichtendienst. Abschiebungen auf der Grundlage des Ausländergesetzes seien dabei konsequent anzuwenden. Für Visaanträge seien Fingerabdrücke und ein Foto des Antragstellers auch auf den Kopien des Reisepasses zu erstellen. Für alle Bürger obligatorisch ist nach Ansicht der Union auch die Aufnahme von Fingerabdrücken in deutsche Reise- und Personalausweise zur Erhöhung der Fälschungssicherheit und zur Abwehr von Missbrauch.