Bessere finanzielle Unterstützung bei der häuslichen Krankenpflege
Berlin: (hib/MIK) Für eine bessere finanzielle Unterstützung bei der häuslichen Krankenpflege hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrundeliegende Eingabe dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) "zur Erwägung" zu überweisen.
Mit ihrer Eingabe wollte die Petentin erreichen, dass die private Pflegeversicherung ihrem Mann neben Leistungen der Pflegestufe III auch Leistungen nach der sogenannten Härtefallregelung zuerkennt. Dabei verwies sie auf den ausgeprägten Hilfebedarf ihres Ehemannes, der an einem Steel-Richardson-Olszewski-Syndrom, einer Krankheit mit akinetischen Parkinson-Symptomen, leide und seit Januar 2000 ein Tracheostoma und PEG-Sonde benötige. Die zeitaufwendige Pflege beginne um 5.30 Uhr mit dem Absaugen von Sekreten und dem Wechseln der Windeln, der Körperpflege und der Verabreichung der Sondennahrung. Diese Tätigkeiten wiederholten sich im Laufe des Tages bis gegen 23.00 Uhr, so die Petentin. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) erklärte in seiner Stellungnahme, dass das private Pflegeversicherungsunternehmen vor einer eigenen Stellungnahme eine von ihrem Ehemann ausgestellte Vollmacht für die Petentin verlange. Dazu sei diese aber offenbar wegen der Krankheit nicht mehr in der Lage. Trotzdem habe das private Versicherungsunternehmen mitgeteilt, dass es zusätzliche Leistungen nach der sogenannten Härtefallrichtlinie ablehne, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Diese wären unter anderem dann erfüllt, wenn die Grundpflege durch zwei Personen zu erfolgen hätte oder aber bei einer pflegenden Person eine Pflegeaufwand von mindestens sieben Stunden, davon mindestens zwei Stunden nachts, erforderlich sei, so die Versicherung. Deshalb sah das BAV keine Möglichkeit einzuschreiten.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses wiesen darauf hin, dass sie sich aus Gründen des Datenschutzes kein eigenes Meinungsbild über den Sachstand der erstellten Gutachten machen könnten. Wegen der "eindruckvollen Schilderung" der Petentin hatten die Abgeordneten jedoch keine Zweifel, dass hier ein ungewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig sei und deshalb auch die Härtefallrichtlinie greifen solle. Zudem kritisierten die Ausschussmitglieder das BAV, weil das Amt darauf bestanden habe, dass die Unterschrift des Ehemannes vorliegen müsse - obwohl dieser krankheitsbedingt offensichtlich dazu nicht mehr in der Lage sei. Die Behörde soll sich nach Auffassung der Ausschussmitglieder nicht auf die Seite der Versicherungen stellen, die sie zu beaufsichtigen habe, sondern sich bemühen, für die Betroffenen eine Lösung zu finden.