EU-Vorgaben bei Holzschutzmitteln, Rattengiften und anderen Bioziden umsetzen
Berlin: (hib/WOL) Zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 für eine EU-weit abgestimmte Verwendung von Biozidprodukten hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (Biozidgesetz) für die Umsetzung in deutsches Recht vorgelegt ( 14/7007). Neben einem entsprechenden Zulassungsverfahren werden damit auch ergänzende Vorschriften zur Kennzeichnung und zur Werbung vorgestellt. Danach ist es erforderlich, bei Holzschutzmitteln, Desinfektionsmitteln, Rattengiften, Antifoulingfarben und ähnlichen Biozid-Produkten einen besonderen Regelungsrahmen und eine Vorvermarktungskontrolle zu schaffen.
Die Regierung legt dar, mit der verstärkten Verwendung von Bioziden in den verschiedensten Lebensbereichen und mit der zunehmenden Kenntnis der Wirkung sei in den letzten Jahrzehnten auch das Risikopotenzial für Menschen wesentlich deutlicher geworden. Zugleich habe sich gezeigt, dass das bisherige System der Prüfung von Industriechemikalien nicht geeignet sei, die von Bioziden ausgehenden Gefährdungen für Mensch und Umwelt frühzeitig und angemessen aufzudecken. Mit der bundesrechtlichen Regelung sollen die Voraussetzung dafür geschaffen werden, Zulassungsverfahren ähnlich wie bei Pflanzenschutz- oder Arzneimitteln durch Bundesoberbehörden wahrzunehmen. Ziel ist es, die Richtlinie in das Chemikaliengesetz zu integrieren und Schnittstellen zum Arzneimittelgesetz, zum Lebensmittelgesetz sowie zum Bedarfsgegenständegesetz die erforderlichen Änderungen einzubringen. Außerdem seien untergesetzliche Regelungen zur Kennzeichnung der Sicherheitsangaben und zur Verwendung in bestimmten Einzelaspekten notwendig.
Kosten entstehen den öffentlichen Haushalten beim Bund durch Prüf- und Zulassungsverfahren und bei den Ländern durch Aufwendungen für die Überwachung. Die Kosten für den Bund werden sich danach auf etwa 1 Million € für das Jahr 2002, auf 3,1 Millionen € für 2003 und auf 3,4 Millionen € für 2004 belaufen. Von den Ländern liegen bisher keine vollständigen Angaben vor. Auswirkungen auf die Verbraucherpreise lassen sich laut Entwurf noch nicht vollständig quantifizieren, werden jedoch als "nicht gravierend" eingeschätzt.