Zuständigkeit
Das Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages übernimmt
die Unterlagen des Parlaments, seiner unmittelbaren Vorläufer,
seiner Organe, Ausschüsse und
Gremien sowie der Verwaltung des Bundestages, erschließt
diese und stellt sie für eine Benutzung bereit.
Die Fraktionen im Deutschen Bundestag sind für ihre Unterlagen
selbst verantwortlich und unterhalten hierzu Parteiarchive.
Darüber hinaus werden im Parlamentsarchiv Gesetzesdokumentationen, die
"Öffentliche Liste" über die beim Bundestag registrierten
Verbände und deren Vertreter (Lobbyliste),
das Amtliche Handbuch des Deutschen
Bundestages sowie das Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen
Bundestages erarbeitet.
Das Parlamentsarchiv unterstützt wie die Parlamentsbibliothek und die Wissenschaftlichen Fachdienste die
Arbeit des Deutschen Bundestages. Als öffentliches Archiv ist
es auch durch Dritte benutzbar.
Das Parlamentsarchiv ist als Organisationseinheit der
Unterabteilung "Bibliothek und Dokumentation" in der Bundestagsverwaltung
zugeordnet.