Kooperationsabkommen mit der Slowakei zur sozialen Sicherheit vorgelegt
Berlin: (hib/OHO) Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf ( 15/883) zu einem am 12. September vergangenen Jahres mit der Slowakei geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit vorgelegt. Ziel ist es laut Bundesregierung, den sozialen Schutz von Einwohnern beider Länder im jeweils anderen Land "sicherzustellen" und zu "koordinieren". Das Vertragswerk beruhe auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und begründe Rechte und Pflichten von Einwohnern beider Staaten, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften über die Renten- und Unfallversicherung im jeweils anderen Land zu wahren. Die beiderseitigen Staatsangehörigen würden in beiden Ländern gleichbehandelt und hätten keinerlei Leistungseinschränkungen hinzunehmen. Ein weiterer Vorteil besteht laut Bundesregierung in der Möglichkeit, die in beiden Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten in der Rentenversicherung zu addieren. Eine Doppelversicherung werde dabei vermieden.