Im Bundestag notiert: "Cartesio"-Urteil
Berlin: (hib/BOB) Welche weiteren juristischen Schritte in der Gesetzgebung auf EU-Ebene sind nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um die Verlagerung des Verwaltungs- und/oder des Satzungssitzes von Unternehmen innerhalb der EU zu regulieren, möchte die Linksfraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage ( 16/12206) bezieht sie sich auf das "Cartesio"-Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte im Dezember vorigen Jahres seine Rechtssprechung bestätigt: Ein EU-Mitgliedstaat dürfe ein Unternehmen nicht daran hindern, einer inländischen Gesellschaft die Rechtspersönlichkeit abzuerkennen, wenn sie ihren Verwaltungssitz in das Hoheitsgebiet eines anderes Mitgliedstaates verlege.
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