"Grauer Kapitalmarkt" soll durchleuchtet werden
Der "Graue Kapitalmarkt" steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 1. Juli 2009. Der Graue Kapitalmarkt nutzt vielfältige Anlagemodelle mit geschlossenen Fonds. Mit Hilfe dieser Fonds in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Personenhandelsgesellschaft lassen sich große Geldsummen in kleinen und großen Beträgen von zahlreichen Anlegern einsammeln, ohne dass der Betreiber eine Erlaubnis benötigt und ohne dass er der Bankenaufsichtsbehörde BaFin unterstellt wird.
Zur zweistündigen Anhörung sind
18 Sachverständige geladen, darunter die Professoren Dr.
Wolfgang Gerke, Dr. Dr. Klaus J. Hopt und Dr. Christoph
Kaserer.
Im Gegensatz zu den regulierten offenen Fonds, die auf Dauer
angelegt sind und bei denen der Anleger grundsätzlich
jederzeit die Rückgabe seiner Anteile verlangen kann, sind
geschlossene Fonds im Regelfall als GmbH&Co. KG organisiert.
Eine jederzeitige Rückgabemöglichkeit ist gerade nicht
vorgesehen.
Finanzinstrumente erhalten den Vorzug
Mit dem Erwerb seiner Beteiligung wird der Anleger zum Kommanditgesellschafter und Mitunternehmer. Will er aus der Fondsgesellschaft ausscheiden, muss er einen Käufer finden, der bereit ist, seinen Anteil zu erwerben.
Nach Angaben des Verbandes der geschlossenen Fonds haben
geschlossene Fonds 2008 rund 8,3 Milliarden Euro Eigenkapital bei
privaten Anlegern eingesammelt. Nach Angaben der Bundesregierung
geben unseriöse Anbieter oft Investitionen in
Finanzinstrumenten den Vorzug gegenüber Anlagen in
Sachwerten.
Viele Kosten und Gebühren
Den Anlegern drohten bei diesen Modellen erhebliche Schäden Viele Kosten und Gebühren zehrten gerade bei den Kommanditgesellschaft-Modellen eventuelle Handelsgewinne auf. Besonders kritisch sieht die Regierung Modelle, die Kosten und Gebühren verbundenen Unternehmen zufließen lassen, die in der Frühphase des Modells ihre Gewinne vereinnahmen.
An dem Erfolg der in Finanzinstrumente angelegten Gelder
hätten die Betreiber kein eigenes Interesse. Vielmehr wollten
sie die Gebühren und Kosten kassieren.
Grüne: Geschlossene Fonds wie andere Anlageprodukte
behandeln
Zur Diskussion steht auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/13402), wonach geschlossene Fonds anderen Anlageprodukten bei der Finanzaufsicht gleichgestellt werden sollten. Die uneinheitliche Regulierung führe zu einem unterschiedlichen Schutzniveau für die Kunden. Auch Finanzberater müssten unterschiedlichen Pflichten entsprechen, je nachdem, ob sie eine fondsgebundene Lebensversicherung, ein Zertifikat oder einen geschlossenen Schiffsfonds anbieten würden.
Die Fraktion kritisiert, dass der Graue Kapitalmarkt mit
geschlossenen Fonds und "Phantasieprodukten" wie
Bankgarantiegeschäften und Depositendarlehen bei allen
Regulierungsvorhaben für den Kapitalmarkt unangetastet
geblieben sei. Dies habe zu einer Spaltung des Kapitalmarkts
geführt, die überwunden werden müsse.
Desaster für Millionen Anleger
Geschlossene Fonds, die sich zum gängigen Anlageprodukt entwickelt hätten, seien bereits für eine Million Anleger zum Desaster geworden. Die Summe der am Grauen Kapitalmarkt versickerten Gelder werde auf bis zu 30 Milliarden Euro geschätzt. Das verlorene Geld fehle für die Finanzierung von Unternehmen am geordneten Kapitalmarkt.
Zeit: Mittwoch, 1. Juli 2009, 12.30 bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als
Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim
Sekretariat des Ausschusses (E-Mail:
finanzausschuss@bundestag.de) unter Nennung des
Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer
anmelden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim
Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.