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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Gültig ab: 11.03.2010 14:58
Autor: S. Deutsch
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Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Aufmerksamkeit schaffen

Wie geht Europa mit Flüchtlingen um, die an Spaniens Küsten stranden? Wie die Welt mit den Menschen in Afghanistan? Was geschieht mit Asylbewerbern in Deutschland? Was mit Ausländern in Abschiebehaft? Der Bundestag unterstreicht seit 1998 mit einem eigenen Ausschuss, wie wichtig ihm das Thema der weltweiten Verletzung und Bedrohung der Menschenrechte ist. In dieser Wahlperiode will dieser noch wichtiger werden und bestimmte Angelegenheiten nicht nur mit beraten, sondern federführend in die Hand nehmen.

Humanitäre Hilfe

© ddp/Torsten Silz

Menschenrechtsgruppen wissen seit Langem: Es gibt viele Ideen und Chancen, Leid zu lindern und Ungerechtigkeit zu korrigieren. Diesen Möglichkeiten steht eine Gewissheit gegenüber: Sich nicht zu interessieren hieße, Menschenrechtsverletzern das Feld zu überlassen. Deshalb interessiert sich der Menschenrechtsausschuss ständig für einzelne Schicksale und generelle Regelungen, sammelt Hinweise aus der ganzen Welt und schafft auf vielfältige Art Aufmerksamkeit für bedrohte, bedrängte und verletzte Menschenrechte. Häufig gibt es ein enges Zusammenspiel zwischen Parlament und Regierung: Der Ausschuss bittet die Regierung um Berichte und Informationen, und die schickt ihre Botschaftsmitarbeiter los, sich zu kümmern.

Der Ausschuss selbst sucht regelmäßig direkten Kontakt: zu Botschaftern, zu Nichtregierungsorganisationen, zu Länderexperten. So kann er sich etwa ein eigenes Bild von den Hintergründen, Ursachen und Reaktionen im Zusammenhang mit den afrikanischen Flüchtlingen an spanischen Küsten machen. Er vermag wichtige Voten abzugeben zu den menschenrechtlichen Dimensionen internationaler Einsätze, und er ist in der nationalen Gesetzgebung über viele Schnittstellen beteiligt, wenn neue Vorhaben oder nötige Novellen menschenrechtliche Bezüge haben. Bei bestimmten Angelegenheiten sieht er sich häufiger auch in der Federführung, nicht nur in der Beratung.

Zu den aktuellen Schwerpunkten gehört die Frage, wie der Internationale Strafgerichtshof effizienter arbeiten und mehr Gewicht erhalten kann. Es geht zudem um die Religionsfreiheit in Europa, um die Situation der Menschenrechte in Lateinamerika, nicht zuletzt um die Menschenrechte im Zusammenhang mit Sozialstandards in international agierenden Unternehmen, um Menschenhandel, generell um die Möglichkeiten, die Globalisierung zur weltweiten Durchsetzung von Menschenrechtsstandards zu nutzen. Ein besonderes Augenmerk richtet der Ausschuss auf die Initiative „Parlamentarier helfen Parlamentariern”. Kollegen sind oft gefährdet und verfolgt, wenn sie Machthabern selbstbewusst die Stirn bieten. Um ihnen Schutz bieten zu können, knüpft der Ausschuss an einem engmaschigen Netz an Unterstützung - immer wieder mit Erfolg.

Tom Koenigs
„Menschenrechte und Menschenwürde sind vielfach bedroht. Mitglieder unseres Ausschusses sind nicht nur Politiker, die sich für dieses Metier interessieren, sie entwickeln sich vielmehr zu Aktivisten in Sachen Menschenrechten - über alle Parteigrenzen hinweg.”
Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen)
Ausschussvorsitzender: Tom Koenigs, Bündnis 90/Die Grünen
Der Ausschuss hat 18 Mitglieder, CDU/CSU: 7, SPD: 4, FDP: 3, Die Linke: 2, Bündnis 90/Die Grünen: 2.
E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de

 

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Text: Gregor Mayntz 
Erschienen am 25. März 2010


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