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Martin Schulz, Präsident des Europaparlaments, mit Bundestagspräsident Norbert Lammert (rechts) © DBT/Melde
Neben der Mitwirkung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der EU gegenüber der Bundesregierung bestehen vielfältige Formen der Zusammenarbeit von Bundestag und Europäischem Parlament sowie der interparlamentarischen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten der EU statt.
Um die Zusammenarbeit zu fördern und fortlaufend über seine Aktivitäten zu informieren, übermittelt das Europäische Parlament seine Entschließungen, Drucksachen und Plenarprotokolle an die nationalen Parlamente der EU. Zudem gehören dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages auch deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments als mitwirkungsberechtigte Mitglieder an, die zwar nicht stimmberechtigt sind aber über Rederecht verfügen. Sie informieren die Abgeordneten des Bundestages über den aktuellen Stand von Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament.
Auf Initiative des Europäischen Parlaments finden seit einigen Jahren in verschiedenen Formaten Treffen der Parlamente und der Ausschüsse in Brüssel statt, in denen über Initiativen auf europäischer Ebene gemeinsam beraten wird. Interparlamentarische Treffen widmen sich zumeist übergreifenden Themen, während die Ausschüsse spezifische Fachthemen oder Gesetzgebungvorhaben im Rahmen gesonderter Treffen und Ausschusssitzungen erörtern. Zudem werden gemeinsame Anhörungen durchgeführt und die Teilnahme von Parlamentariern der nationalen Parlamente an ordentlichen Sitzungen von Ausschüssen des Europäischen Parlaments ermöglicht.
Zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP/GSVP) haben die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament eine Interparlamentarische Konferenz eingerichtet, die zwei Mal im Jahr zusammentritt.
Im Fiskalvertrag wurde vereinbart, dass die Parlamente zwei Mal im Jahr zu
Interparlamentarischen Konferenzen zur wirtschafts- und finanzpolitischen Steuerung der Europäischen Union, der sogenannten Artikel 13 Konferenz, zusammenkommen, um in Fragen der Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltspolitik stärker zusammenzuarbeiten und sich auszutauschen.
Des Weiteren treffen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments gemeinsam in der Konferenz der Parlamentspräsidenten der EU-Mitgliedstaaten (EU-PPK, Conference of the Speakers of European Parliaments) jährlich zum Erfahrungsaustausch. Ihr Ziel ist es, die Rolle der Parlamente in EU-Angelegenheiten zu fördern und gemeinsame Aktivitäten zur Unterstützung der Tätigkeit der Parlamente durchzuführen.
Halbjährlich tauschen sich die Europaausschüsse der nationalen Parlamente sowie das Europäische Parlament zur Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC, Conference of Community and European Affairs Committees of Parliaments of the European Union), an deren Sitzungen auch der EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages teilnimmt. Sie fördert den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament auf Ausschussebene.