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Sorgfaltspflichten für Unternehmen

Menschenrechte/Kleine Anfrage- 21.09.2016

Berlin: (hib/VT) Die menschenrechtliche Verantwortung der Wirtschaft, vor allem transnational agierender Unternehmen, ist das Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9629). Bisher gelten auf nationaler und internationaler Ebene lediglich die unverbindlichen "UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte", heißt es in der Anfrage. Versuche, "ein rechtsverbindliches Instrument zu schaffen, das ermöglicht, Unternehmen für Menschenrechtsvergehen zur Verantwortung zu ziehen", würden von den USA und der EU als "Bedrohung für die UN-Leitprinzipien" dargestellt. Eine Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrates solle trotzdem bis 2017 den ersten "Entwurf eines verbindlichen Rechtsinstruments" vorlegen. Die Fragesteller bezeichnen dies als "historische Chance, dass die Vereinten Nationen erstmals einen Menschenrechtsvertrag zum Schutz gegen die Vergehen und Verbrechen von transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen schließen". An den Diskussionen dieser Arbeitsgruppe habe sich die Bundesregierung bislang allerdings nicht beteiligt.

Die Fraktion die Linke will in diesem Zusammenhang unter anderem von der Bundesregierung wissen, ob diese in einem international verbindlichen Abkommen ebenfalls eine Bedrohung für die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sieht. Des Weiteren fragen die Abgeordneten, ob und inwiefern sich die Bundesregierung für eine Beteiligung der EU in der Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrates einsetzen wird. Auch fragen sie, wie die Bundesregierung "in Handels- und Investitionsabkommen wie CETA und TTIP die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gewährleisten" will und wie die Bundesregierung "transnational agierende Unternehmen zukünftig für Menschenrechtsverletzungen verlässlich zur Rechenschaft ziehen" kann.