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EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Auswärtiges/Antwort- 21.09.2016

Berlin: (hib/VT) Im Bereich der zivilen Krisenprävention und des zivilen Konfliktmanagements müssen nach Ansicht der Bundesregierung Prozesse in Gang gesetzt werden, "mit dem Ziel, ergänzende Instrumente zu einer effektiven Krisen- und Konfliktlösung zu schaffen und die verschiedenen Handlungsfelder von der humanitären Hilfe über Stabilisierung und Übergangshilfe bis zur nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit kohärenter zu verzahnen." Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9364). Diese hatte die Vertiefung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) thematisiert, die laut den Fragestellern dazu genutzt werden solle, die Legitimität und das Ansehen der EU in der Bevölkerung zu erhöhen.

Es gehe darum, "die GSVP wirksamer, sichtbarer und ergebnisorientierter zu gestalten, sowohl die zivilen als auch die militärischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung zu steigern", schreibt die Bundesregierung. Auf die Frage nach der Bewertung der Neustrukturierung einiger Abteilungen wie zum Beispiel "Common Security and Defence Policy" antwortet die Bundesregierung: Sie unterstütze das Ziel, "die Krisenmanagementstrukturen der EU effizienter zu gestalten, um dadurch einen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Union zu leisten". Um der veränderten Sicherheitslage Rechnung zu tragen, sei des Weiteren die EU-Initiative zur Partnerertüchtigung durch die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen worden. Diese solle gewährleisten, dass die Institutionen der Partnerländer in der Lage sind, auf Herausforderungen adäquat zu reagieren.