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Rechtsgrundlagen für Zurückweisungen

Inneres/Antwort- 22.09.2016

Berlin: (hib/STO) Die Rechtsgrundlagen für Zurückweisungen und Zurückschiebungen von Ausländern erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9634) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9492). Wie die Regierung darin ausführt, erfolgt die Zurückweisung (Einreiseverweigerung) von Personen an der Grenze auf Grundlage von Artikel 14 des Schengener Grenzkodexes in Verbindung mit Paragraf 15 des Aufenthaltsgesetzes, wenn im Rahmen der Grenzkontrolle festgestellt wird, dass die Einreisevoraussetzungen gemäß Artikel 6 des Schengener Grenzkodexes nicht erfüllt sind. Die Zurückschiebung erfolge auf Grundlage von Paragraf 57 des Aufenthaltsgesetzes, "wenn der Betroffene in Verbindung mit der unerlaubten Einreise angetroffen wird". Bei Asylsuchenden erfolgen der Antwort zufolge derzeit keine Zurückweisungen und Zurückschiebungen, "es sei denn, im Rahmen des Dublin-Verfahrens erfolgt eine Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat".