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Angelika Glöckner, SPD 

Verwaltungsfachwirtin

Wahlkreis 211 Pirmasens
Gewählt über Landesliste  Rheinland-Pfalz

Geboren am 05. Februar 1962 in Pirmasens; evangelisch; verheiratet; 2 Kinder

1981 Abitur am Hugo-Ball-Gymnasium in Pirmasens; 1983 bis 1985 Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation bei der Stadtverwaltung Pirmasens; 1988 bis1992 Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin; 1996 bis 1999 Berufsbegleitendes Studium an der Wirtschafts- und Verwaltungsakademie mit Schwerpunkt BWL und VWL.

1981 bis 1983 Schuhfabrik Rheinberger; 1983 bis 2014 Stadtverwaltung Pirmasens; 2001 bis 2014 freigestellte Personalratsvorsitzende.

Seit 1983 Mitglied in der Gewerkschaft Ver.di; bis 2014 Mitglied im rheinlandpfälzischen Ver.di Landesvorstand des Fachbereichs Gemeinden und stellvertretende Vorsitzende des Ver.di-Bezirksvorstandes Pfalz Bereich Gemeinden; seit 2003 Mitglied im AFA-Landesvorstand Rheinland-Pfalz; ASF-Vorsitzende des Unterbezirks Pirmasens/Zweibrücken.

Vorsitzende des SPD Stadtverbandes Pirmasens, stellvertretende Vorsitzende des SPD Unterbezirks Pirmasens-Zweibrücken

Angelika Glöckner, SPD hat am 12. November 2014 für die durch Verzicht ausgeschiedene Abgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.


Kontakt

Angelika Glöckner, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Angelika Glöckner


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Stadtverwaltung Pirmasens, Pirmasens,

Verwaltungsfachwirtin, freigestellte Personalratsvorsitzende

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Andernach,

Mitglied der Vertreterversammlung, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.