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Ulrich Hampel, SPD 

Bergmechaniker, Gewerkschaftssekretär

Wahlkreis 127 Coesfeld - Steinfurt II
Gewählt über Landesliste  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 28. Oktober 1964 in Alpen, verheiratet, ein Kind.

1980 bis 1982 Berufsfachschule für Sozialpädagogik, Ernährung und Hauswirtschaft (Ausbildungsgang zum Krankenpfleger); 1982 bis 1985 Bergwerk Friedrich-Heinrich, Kamp-Lintfort, Ausbildung zum Bergmechaniker bis Juni 1985; 1994 Sozialakademie, Dortmund.

1985 bis 1991 Tätigkeit als Hydraulikschlosser, unter Tage; 1991 bis 1997 Industriegewerkschaft Bergbau und Energie, Bezirk Ruhr-Nord Recklinghausen, Jugendsekretär für Bildung und Arbeitsrecht; 1998 bis 2000 Industriegewerkschaft Bergbau, Energie, Chemie (IG BCE); Bezirk Münster-Bielefeld; Betriebsbetreuung, Sozial- und Arbeitsrecht, Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit; 2000 bis 2003 stellvertretender IG BCE Bezirksleiter in Hamm; seit 2003 Bezirksleiter IG BCE Münster-Bielefeld.

1982 Eintritt in die SPD.


Kontakt

Ulrich Hampel, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Verteidigungsausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Ulrich Hampel


  Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Hannover,

  Gewerkschaftssekretär

  Funktionen in Unternehmen

  BASF Coatings AG, Münster,

  Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3

  Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  Bundesstiftung Baukultur, Potsdam,

  Mitglied des Stiftungsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.