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Anette Kramme, SPD 

Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Rechtsanwältin

Wahlkreis 237 Bayreuth
Gewählt über Landesliste  Bayern

Geboren am 10. Oktober 1967 in Essen; ohne Angabe; ledig

Abitur in Essen, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth, zwei Staatsexamina.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin der Kanzlei Kramme, Günther und Kollegen.

Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, IG Metall, Ver.di, AWO, Vdk, BRK, Naturfreunde Deutschlands, Horizonte e.V..

Mitglied der SPD seit 1988, seit 1998 Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Bayreuth, seit 2007 Vorsitzende des SPD-Bezirks Oberfranken, seit 2007 Mitglied im Landesvorstand der BayernSPD, seit 2009 Mitglied im Präsidium der BayernSPD.

Mitglied des Bundestages seit 1998; 2009 bis 2013 Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, seit Dezember 2013 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales.


Kontakt

Anette Kramme, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person




Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Anette Kramme


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Kramme, Günther & Kollegen, Bayreuth,

Rechtsanwältin (bis Ende 2013), 2012, Stufe 3, Gewinn (Nachtrag zur

17. Wahlperiode)

Mandant 093, 2012

Mandant 221, 2012

Mandant 372, 2012

Mandant 375, 2012

Mandant 437, 2012

Mandant 439, 2012

Mandant 445, 2012

Mandant 452, 2012

Mandant 453, 2012

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Krankenhauszweckverband Bayreuth, Bayreuth,

Mitglied der Verbandsversammlung

Landkreis Bayreuth, Bayreuth,

Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesinitiative Daheim statt Heim e.V., Berlin,

Ehrenpräsidentin

Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Kramme, Günther & Kollegen, Bayreuth

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.