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Andrea Lindholz, CDU/CSU 

Rechtsanwältin

Wahlkreis 247 Aschaffenburg
Direkt gewählt in  Bayern

Geboren am 25. September 1970 in Bonn; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.

1991 Abitur; 1996 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1999 Zweites Juristisches Staatsexamen.

Seit 2000 Rechtsanwältin; Fachanwältin für Familienrecht.

Mitglied im Kreistag Landkreis Aschaffenburg seit 2002.



Kontakt

Andrea Lindholz, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss ("NSA")
  • Innenausschuss
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Kultur und Medien

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben


  Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  Rechtsanwältin, selbständig, Aschaffenburg


  Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

  Rechtsanwältin, selbständig, Aschaffenburg


  Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Aschaffenburg, Aschaffenburg,

  Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich

  Gemeinde Goldbach, Goldbach,

  Mitglied des Gemeinderates (bis Oktober 2014)

  Landkreis Aschaffenburg, Aschaffenburg,

  Mitglied des Kreistages

  Stellv. Landrätin (bis April 2014), monatlich, Stufe 1

  Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  Fränkische Musiktage - Internationales Chor Forum e.V., Alzenau-Michelbach,

  Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

  Stiftung Haus Mirjam, Schöllkrippen,

  Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich (bis April 2014)

  Stiftung Weg der Hoffnung, Aschaffenburg,

  Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich

  Technisches Hilfswerk-Helfervereinigung Aschaffenburg e.V., Aschaffenburg,

  Beisitzerin des Vorstandes, ehrenamtlich

  Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

  Rechtsanwälte Lindholz GbR, Goldbach

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.