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Katja Mast, SPD 

Referentin für Personalstrategie, Bankkauffrau

Wahlkreis 279 Pforzheim
Gewählt über Landesliste  Baden-Württemberg

Geboren am 04. Februar 1971 in Offenburg; ohne Angabe; verheiratet

1977 bis 1990 Schulzeit; Hauptschule; Abschluss des Wirtschaftsgymnasiums in Offenburg mit Abitur. 1990 bis 1992 Ausbildung zur Bankkauffrau. 1992 bis 1999 Studium der Biologie, Geographie, Politikwissenschaft und Pädagogik an der Universität Heidelberg. 1999 bis 2003 Projektleiterin und stellvertretende Bereichsleiterin am Institut für Organisationskommunikation (I FOK) in Bensheim und Berlin. 2003 bis 2005 Referentin für Personalstrategie bei der Deutschen Bahn AG, Berlin. Mitglied der IG BCE, EVG und der Naturfreunde Dietlingen. Schirmherrin des Pforzheimer Kompetenzzentrums für Alleinerziehende und des Mehrgenerationenhauses Mühlacker.

Mitglied der SPD, 1990 bis 1993 Juso-Vorsitzende Offenburg, 1993 bis 1996 stellvertretende Juso-Landesvorsitzende Baden-Württemberg, 1994 Mitglied der Bundesversammlung, langjähriges Mitglied der Antragskommission der SPD Baden-Württemberg, seit Oktober 2011 Generalsekretärin der SPD Baden-Württemberg

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Katja Mast, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obfrau

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.