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Karsten Möring, CDU/CSU 

Schulleiter

Wahlkreis 093 Köln I
Gewählt über Landesliste  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 30. August 1949, evangelisch-lutherisch, verheiratet, 1 Kind.

1968 Abitur am Gymnasium Soltau; 1968 bis 1970 Wehrdienst; 1970 bis 1975 Studium Geschichte und Geographie an der Universität zu Köln; 1975 bis 1977 Referendariat.

1977 Eintritt in den Schuldienst des Landes NRW; 1989 stellvertretender Schulleiter am Max-Ernst-Gymnasium in Brühl; 1992 Schulleiter am Maximilian-Kolbe-Gymnasium Köln.

1999 bis 2013 Mitglied im Rat der Stadt Köln (Finanzausschuss, Verkehrsausschuss - verkehrspolitischer Sprecher - 2004 bis 2009 Ausschussvorsitzender); 2001 bis 2013 Mitglied im Fraktionsvorstand; 2001 bis 2013 Mitglied im Regionalrat des Regierungsbezirks Köln und Sprecher in der Verkehrskommission; 2004 bis 2013 Vorsitzender der Verbandsversammlung Verkehrsverbund Rhein-Sieg und Vorsitzender der CDU-Fraktion; 2008 bis 2013 Vorsitzender der Verbandsversammlung Nahverkehr Rheinland und Vorsitzender der CDU-Fraktion.


Kontakt

Karsten Möring, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Karsten Möring


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Land Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf,

Schulleiter

Funktionen in Unternehmen

Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Köln,

Mitglied des Aufsichtsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.