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Bernd Rützel, SPD 

Technischer Oberamtsrat a.D.

Wahlkreis 249 Main-Spessart
Gewählt über Landesliste  Bayern

Geboren am 2. Oktober 1968 in Gemünden am Main; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

Qualifizierter Hauptschulabschluss; Ausbildung zum Maschinenschlosser; Ausbildung zum Werkmeister; zweiter Bildungsweg mit Studium Maschinenbau und Elektrotechnik an der Fachhochschule Karlsruhe.

Berufsausbildung; Werkmeister im mittleren-technischen Beamtendienst; Freistellung als Jugend- und Auszubildendenvertreter und Betriebsrat; Aufstieg in den gehobenen technischen Beamtendienst; Leitungs-und Führungsfunktionen.

1990 bis 1998 Pfarrgemeinderat Rieneck/Schaippach; 1983 bis 1996 gewerkschaftliche Jugendarbeit bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft im DGB; 1993 bis 1996 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen; seit 2011 Vorsitzender des Fördervereins Hallenbad Gemünden am Main e.V.

1992 Eintritt in die SPD; 2008 stellvertretender Kreisvorsitzender im Main-Spessart-Kreis; 2009 1. Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Gemünden; 2010 Unterbezirksvorsitzender Main-Spessart/Miltenberg; 2012 bis 2014 stellvertretender Bezirksvorsitzender der SPD Unterfranken, seit 2014 Bezirksvorsitzender Unterfranken SPD, seit 2014 Mitglied des Kreistages Main-Spessart.


Kontakt

Bernd Rützel, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Deutsche Bahn AG, Frankfurt/Main,

Technischer Oberamtsrat

Funktionen in Unternehmen

Sparda-Bank, Frankfurt/Main,

Mitglied des Beirates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Main-Spessart, Karlstadt,

Mitglied des Kreistages

Stadt Gemünden a. Main, Gemünden a. Main,

Mitglied des Stadtrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

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