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Jörn Wunderlich, Die Linke 

Jurist, Richter

Wahlkreis 163 Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
Gewählt über Landesliste  Sachsen

Geboren am 16. Januar 1960 in Gladbeck; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.

1978 Abitur; Jurastudium, 1987 erstes Staatsexamen, 1990 zweites Staatsexamen.

1991 bis 1993 Staatsanwalt in Chemnitz; 1993 bis 2005 Richter am Amtsgericht Chemnitz, Jugend- und Familienrichter.

1999 Eintritt in die PDS, 2002 bis 2005 stellvertretender Kreisvorsitzender im Chemnitzer Land; 2004 Kreisrat im Kreistag Chemnitzer Land; seit 2008 Kreisrat im Kreis Zwickau.

Mitglied des Bundestages seit 2005; seit Oktober 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Die Linke.


Kontakt

Jörn Wunderlich, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obmann

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
  • Ausschuss für Tourismus

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Vermittlungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Jörn Wunderlich


Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.