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Emmi Zeulner, CDU/CSU 

Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin

Wahlkreis 240 Kulmbach
Direkt gewählt in  Bayern

Geboren am 27. März 1987 in Lichtenfels; römisch-katholisch; ledig.

Allgemeine Hochschulreife; Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin; bis zum Sommersemester 2013 Studium an der Universität Bamberg, Studienfach European Economic Studies.

Mitglied der Bezirksvorstandschaft der CSU Oberfranken, Mitglied der Bezirksvorstandschaft der JU Oberfranken; Mitglied bei den Jungen Europäern Bayern.

Mitglied im Stadtrat von Lichtenfels, Vorsitzende der Fraktion Junge Bürger; Mitglied im Kreistag von Lichtenfels.

Mitglied des Bundestages seit 2013.



Kontakt

Emmi Zeulner, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
  • Verteidigungsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Emmi Zeulner


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Universität Bamberg, Bamberg,

Studentin

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Lichtenfels, Lichtenfels,

Mitglied des Kreistages

Stadt Lichtenfels, Lichtenfels,

Mitglied des Stadtrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.